Bundeskartellamt meldet Bedenken gegen Apples „App Tracking Transparenz“ an
Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zu Apples sogenannten „App Tracking Transparency Framework“ (ATTF) veröffentlicht. Wie die Behörde mitteilt, könnte darin eine ungerechtfertigte Bevorzugung Apples und eine Benachteiligung von Wettbewerbern liegen. Das Bundeskartellamt hat Apple aufgrund seiner in mehreren Bereichen marktbeherrschenden Stellung schon im April 2023 unter besondere Missbrauchsaufsicht gestellt. Das „App Tracking Transparency […]

Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige rechtliche Einschätzung zu Apples sogenannten „App Tracking Transparency Framework“ (ATTF) veröffentlicht. Wie die Behörde mitteilt, könnte darin eine ungerechtfertigte Bevorzugung Apples und eine Benachteiligung von Wettbewerbern liegen.
Das Bundeskartellamt hat Apple aufgrund seiner in mehreren Bereichen marktbeherrschenden Stellung schon im April 2023 unter besondere Missbrauchsaufsicht gestellt. Das „App Tracking Transparency Framework“ von Apple war Bestandteil dieser Prüfung. Ausschlaggebend war der Verdacht, dass Apple im Zusammenhang mit dieser Regelung eigene Angebote bevorzugt behandeln könnte oder andere Unternehmen behindert.
Diese Vermutung hat sich im Verlauf der Überprüfung in den Augen der Behörde bestätigt. Die Behörde kreidet Apple an, dass das Unternehmen seine Position als Betreiber eines umfassenden digitalen Ökosystems mit Diensten wie dem App Store, der Apple-ID und den damit verbundenen Geräten nutzt, um personalisierte Werbung anzubieten, ohne dabei den gleichen Einschränkungen wie Drittanbieter zu unterliegen. In den Augen des Bundeskartellamts ist dies ein möglicher Verstoß gegen die deutschen Missbrauchsvorschriften nach Paragraph 19a GWB sowie gegen das europäische Wettbewerbsrecht.
Diese Einschätzung wurde nun an die Apple Firmenzentrale in Kalifornien sowie an Apple Deutschland übermittelt. Apple ist nun aufgefordert, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
3 ATTF-Aspekte werden besonders kritisiert
Im Zusammenhang mit der Überprüfung haben sich in den Augen des Bundeskartellamtes drei Aspekte von Apples „App Tracking Transparency“-Regeln besonders kritisch hervorgetan. So sei der Begriff „Tracking“ so definiert, dass nur eine unternehmensübergreifende Datenverarbeitung betroffen ist. Die Nutzung von Daten innerhalb des Apple-Ökosystems bleibe dagegen weitgehend unreguliert. Zudem weist das Kartellamt darauf hin, dass Apple bei seinen eigenen Anwendungen ein weniger restriktives System zur Einholung von Nutzereinwilligungen verwendet. Während Nutzer bei Dritt-Apps bis zu vier Abfragefenster durchlaufen müssen, sind es bei Apples Anwendungen höchstens zwei. Auch seien die von Apple vorgegebenen Auswahldialoge so gestaltet, dass sie Nutzer eher dazu bewegen, einer Datenverarbeitung durch Apple zuzustimmen, als bei Drittanbietern.
Bei „Apple App Tracking Transparenz“ handelt es sich um die „Tracking erlauben?“-Abfragen, die Apps bei ihrem ersten Start und in der Folge in regelmäßigen Abständen erneut an den Besitzer von Apple-Geräten stellen. Diese Funktion ist an sich eine sinnvolle und zu befürwortende Entscheidung – das sieht auch das Bundeskartellamt so – allerdings wird im Rahmen der Untersuchung hinterfragt, ob Apple das Verfahren zu seinem Vorteil ausgestaltet hat.