Das ändert sich im März für Unternehmen und Verbraucher

Höherer Mindestlohn, weniger Geld für Solaranlagen: Im März treten Gesetzesänderungen in Kraft, die der Bundestag vor kurzem noch beschlossen hat. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen. The post Das ändert sich im März für Unternehmen und Verbraucher appeared first on impulse.

Feb 27, 2025 - 14:57
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Das ändert sich im März für Unternehmen und Verbraucher
Gesetzesänderungen und neue Gesetze im März 2025 Höherer Mindestlohn in der Zeitarbeit Berufstätigen in Zeitarbeit steht ab 1. März ein Mindestlohn von 14,53 Euro brutto pro Stunde zu (vorher: 14 Euro). Dies legt die „Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ fest. An diesen Mindestlohn sind auch ausländische Unternehmen gebunden, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland tätig sind. Geringere Vergütung für Solarenergie An manchen Tagen kommt es zu sogenannten „negativen Börsenpreisen“ für Solarstrom – die Produktion übersteigt dann den Verbrauch. Dennoch bekamen bisher alle, die Strom ins öffentliche Netz einspeisten, eine Vergütung pro Kilowattstunde. Damit ist jetzt für neue Solaranlagen Schluss – gemäß dem Solarspitzengesetz, das Bundestag und Bundesrat in ihrer letzten Sitzung vor der Bundestagswahl beschlossen haben. Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen erhalten künftig während negativer Börsenpreise keine Vergütung mehr. Außerdem wird die Einspeiseleistung von neuen Photovoltaikanlagen auf 60 Prozent begrenzt, solange die Anlage nicht über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) verfügt. Der Hintergrund: Mit dem Gesetz soll die Einspeisung von Solarstrom an sonnigen Tagen reguliert werden. Denn wenn die Produktion den Verbrauch übersteigt, kann dies das öffentliche Stromnetz belasten. Sind der Stromverbrauch und die Stromerzeugung nicht im Gleichgewicht, würde das „zu einem schrittweisen Zusammenbruch der Stromversorgung führen“, sagte eine Sprecherin der Stadtwerke Saarbrücken der Tagesschau. Keine Budgetgrenze mehr für Hausärzte Hausärzte bekommen künftig jede Behandlung bezahlt – und nicht mehr wie bisher nur bis zu einer festgelegten Budgetgrenze. Das regelt ein Gesetz, das Bundestag und Bundesrat kurz vor dem Ende der Legislaturperiode verabschiedet haben. Damit soll der Beruf für Mediziner wieder attraktiver und die Versorgung von Patienten verbessert werden. In Deutschland sind derzeit mehrere Tausend Hausarztsitze nicht besetzt – vor allem auf dem Land oder in ärmeren Vierteln von Großstädten. Außerdem soll durch die Reform das Bewilligungsverfahren für medizinisch notwendige Hilfsmittel vereinfacht und beschleunigt werden. Neue Kennzeichen für Kleinkrafträder Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und Roller gewechselt werden. Sie müssen dann grün sein. „Ein Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen“, warnt der ADAC. „Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.“ Wer es bisher verpasst hat, die neuen Kennzeichen zu bestellen, sollte also schnell handeln. Mehr zum Thema Neue Gesetze 2025 Was sich im Januar geändert hat Höhere Krankenversicherungsbeiträge für Rentner Ab dem 1. März erhöhen sich für Rentner die Krankenkassenbeiträge. Dann gilt auch für sie ein höherer Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Im Durchschnitt steigt dieser von 1,7 auf 2,5 Prozent. Bei einigen Krankenkassen gibt es jedoch auch deutlich größere Aufschläge. Selber aktiv werden müssen Rentner dabei nicht: Die Beiträge zur Krankenkasse werden vor Auszahlung der Rente abgezogen werden – die Rente fällt dann entsprechend geringer aus. Für Arbeitnehmer gilt der höhere Beitrag bereits seit dem 1. Januar 2025.

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