Endgerätefreiheit für Glasfasernetze: Netzbetreiber legen Widerspruch ein
Netzbetreiber bestehen weiter darauf, dass die freie Endgerätewahl bei Glasfaser erst hinter ihrem Modem gilt. Sie legen Widerspruch gegen den Regulierer ein.


Netzbetreiber bestehen weiter darauf, dass die freie Endgerätewahl bei Glasfaser erst hinter ihrem Modem gilt. Sie legen Widerspruch gegen den Regulierer ein.