Flughafen-Streik am Montag: Fällt mein Flug aus? Was tun?

Der nächste Arbeitsausstand an deutschen Flughäfen steht an. Die Gewerkschaft Ver.di ruft für den kommenden Montag dazu auf, die Arbeit niederzulegen. Wer ist betroffen? Welche Flüge fallen aus und was kann man dann tun?

Mär 7, 2025 - 14:20
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Flughafen-Streik am Montag: Fällt mein Flug aus? Was tun?

Der nächste Arbeitsausstand an deutschen Flughäfen steht an. Die Gewerkschaft Ver.di ruft für den kommenden Montag dazu auf, die Arbeit niederzulegen. Wer ist betroffen? Welche Flüge fallen aus und was kann man dann tun?

Wo und wann werden die Flughäfen bestreikt?

Der Streik ist für Montag, den 10. März 2025 geplant. Dann sollen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und das Personal der Bodenverkehrsdienste ihre Arbeit niederlegen. Aufgrund des Streiks sind am Montag die meisten gewerblichen Passierflüge an diesen 11 Flughäfen in Deutschland betroffen: München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle Am BER in Berlin werden an diesem Tag gar keine Flüge durchgeführt, an den anderen Standorten fallen über 3.400 Flüge aus. 510.000 Passagiere sind bundesweit betroffen (Quelle: FAZ.net).

Flughafen-Streik am Montag: Was fliegt noch?

Am Flughafen Berlin/Brandenburg wird der Flugbetrieb am Montag komplett eingestellt. An den anderen Flughäfen muss man sich ebenfalls auf Ausfälle oder zumindest auf Verspätungen einstellen. Welche Flüge genau ausfallen, ist noch nicht klar. Reisende, die für den Start der kommenden Woche einen Flug geplant haben, sollten sich frühzeitig bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter über eine mögliche Absage informieren und gegebenenfalls eine Umbuchung oder alternative Reisemöglichkeit ausmachen. Entsprechende Informationen findet ihr mithilfe der Flugnummer im Web-Angebot der Airline.

Zur Sicherheit und weiteren Planung solltet ihr also eure Fluggesellschaft kontaktieren. Dort kann eine Umbuchung durchgeführt oder eine alternative Reisemöglichkeit angeboten werden, damit ihr am gewünschten Ziel ankommt. Bei Pauschalreisen kontaktiert ihr nicht die Fluggesellschaft, sondern den Reiseveranstalter. Im Webangebot des BER findet ihr eine Übersicht aller Airlines, die am Berliner Flughafen Flüge durchführen. Dort findet ihr auch die Kontaktdaten zum jeweiligen Kundensupport.

Warum wird gestreikt?

Der Flughafenstreik in Berlin soll ganztägig durchgeführt werden. An einigen Standorten beginnt er etwas verspätet und läuft in den Dienstag hinein.Link

Grund für den Streik sind aktuell laufende Tarifverhandlungen mit Bund und Kommunen. Die nächste Verhandlungsrunde steht für Mitte März an.Wir sehen uns zu diesem Warnstreik gezwungen, da die Arbeitgeber in den laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bisher kein Angebot vorgelegt und keine Bereitschaft gezeigt haben, unsere berechtigten Forderungen zu erfüllen Ver.di Vorsitzende Christine Behle

Flughafen-Streik: Welche Rechte hat man als Passagier?

Bei einem Streik sollten die Fluggesellschaften zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine alternative Reisemöglichkeit organisieren (Quelle: EU-Fluggastrechteverordnung NR. 261/2004). Daneben haben Betroffene die Möglichkeit einer Umbuchung oder Stornierung mit Erstattung des Ticketpreises. Die Änderung des Fluges kann man im Webangebot der Fluggesellschaft durchführen. Kontaktdaten für den BER findet ihr hier. Verpflegung muss während einer Verzögerung durch die Fluggesellschaft gestellt werden. Das kann auch in Form eines Verzehrgutscheins geschehen. Da es sich bei dem anstehenden Streik jedoch um einen Streik handelt, der nicht im Einflussbereich der Airlines liegt, sind die Fluggesellschaften hierzu nicht verpflichtet (Quelle: Morgenpost). Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt zudem nur für Flugreisende, die aus, in oder innerhalb der EU fliegen. Bei Flügen in das EU-Gebiet muss die Airline auch ihren Sitz in der Europäischen Union haben.

Diese Rechte haben Flugreisende nach EU-Fluggastrechteverordnung EG 261/2004:Erstattung des Ticketpreises (innerhalb von 7 Tagen) oder Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt deiner Wahl (je nach Verfügbarkeit). Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline für den Ausfall verantwortlich ist (250 € für Flüge bis 1.500 km, 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km, 600 € für Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU) Kein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug wegen höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Streik, politische Unruhen) gestrichen wurde.

Falls ihr auf einen Ersatzflug warten müsst, muss die Airline Folgendes kostenlos zur Verfügung stellen:Essen & Getränke Zwei kostenlose Telefonate / E-Mails Falls nötig: Hotelübernachtung + TransportLink

Wer innerhalb von Deutschland reist, kann sein Flugticket in ein Bahn-Ticket umwandeln, um damit am Ziel anzukommen. Kann eine Reise erst am nächsten Tag durchgeführt werden, steht Betroffenen eine Übernachtung in einem Hotel samt Transport zu.Link

Normalerweise hat man bei Verspätungen von mindestens 3 Stunden oder Ausfällen auch einen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Das gilt für den aktuellen Streik jedoch nicht, da in diesem Fall nicht das Airline-Personal streikt, sondern Flughafenbeschäftigte, auf die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben. Wer sein Ziel am Montag unbedingt erreichen möchte und keine Fernreise geplant hat, findet möglicherweise bei der Deutschen Bahn, Flixbus oder einer Mitfahrgelegenheit wie Blablacar eine alternative Reisemöglichkeit.Link