Top 10: Die beste Dashcam fürs Auto im Test

Dashcams, kleine Autokameras für die Windschutzscheibe, können bei der Klärung der Schuldfrage nach einem Autounfall hilfreich sein. Wir zeigen die zehn besten Dashcams aus unseren Tests.

Feb 20, 2025 - 16:26
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Top 10: Die beste Dashcam fürs Auto im Test

Dashcams, kleine Autokameras für die Windschutzscheibe, können bei der Klärung der Schuldfrage nach einem Autounfall hilfreich sein. Wir zeigen die zehn besten Dashcams aus unseren Tests.

Wenn es im Straßenverkehr kracht, ist der Ärger groß. Neben der Gefahr für Leib oder Leben ist auch der materielle Schaden für Autohalter ärgerlich. Schnell kommen gegenseitige Schuldzuweisungen auf. Ein probates Beweismittel zur Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall ist eine Autokamera – auch Dashcam genannt. Diese zeichnet das Geschehen rund um einen möglichen Unfall auf, um später bei der polizeilichen Ermittlung und der Klärung vor Gericht den Hergang besser rekonstruieren zu können.

In vielen Ländern Europas ist die Nutzung der kompakten Kameras für die Windschutzscheibe weit verbreitet. Ein Beispiel: In Großbritannien können Fahrzeughalter mit Vergünstigungen bei der Kfz-Versicherung rechnen, wenn sie eine Autokamera nutzen. Lange Zeit galt das aber nicht für Deutschland, auch wenn mittlerweile viele dieser Kameras verkauft werden.

Nach wie vor ist der Einsatz einer Autokamera in Deutschland rechtlich nicht klar geregelt und somit zumindest strittig. Zwar hat der Bundesgerichtshof 2018 ein Urteil gefällt, wonach die Aufnahmen einer Dashcam verwertbar seien, auch wenn sie gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Zum damaligen Zeitpunkt galt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht. Ein Landgerichtsbeschluss in Mühlhausen aus dem Jahr 2020 hat etwa die Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen abgelehnt, da sie gegen das strengere Datenschutzrecht verstoßen würden. Den Richtern zufolge besteht Bedarf an Rechtssicherheit, da es für Bürger unzumutbar ist, dass die Entscheidung von Fall zu Fall getroffen wird.

Was hierzulande eindeutig gilt: Die Aufnahmen dürfen nur anlassbezogen erstellt werden. Wer also die Dashcam permanent auszeichnen lässt, verstößt gegen die DSGVO. Wer Dashcams unzulässig verwendet, muss mit Bußgeldern rechnen. Ein beliebter Trick ist die sogenannte Loop-Funktion: Hier zeichnet die Kamera immer nur einen kurzen Clip auf und überschreibt immer wieder ältere Dashcam-Videos.

Das Problem: Viele Kameras erstellen immer wieder neue Videos, bis der Speicher voll ist, und löschen erst dann alte Aufnahmen. In diesem Fall raten wir dazu, die Speicherkarte regelmäßig von Hand zu löschen oder eine Karte mit wenig Speicherplatz einzusetzen. Von der angepriesenen Funktion, den Speicher mittels SSD auf bis zu 4 TB zu erweitern, wie im Falle der Viofo A329, sollte man die Finger lassen.

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Worauf sollte man bei einer Dashcam achten?

Beim Kauf einer Dashcam sollte man auf einige Punkte achten. Zu den Mindestvoraussetzungen gehören in unseren Augen folgende Kriterien:

  • keine permanenten Aufnahmen
  • Loop-Funktion: Idealerweise eingrenzbar auf einen oder wenige Video-Clips – andernfalls müssen Nutzer regelmäßig den Speicher selbst löschen.
  • Beschleunigungssensor (G-Sensor) zum automatischen Aufzeichnen und Sichern bei starkem Bremsmanöver
  • mindestens Full-HD-Auflösung, besser QHD
  • zuverlässige Befestigungsmöglichkeit
  • Sichtfeld darf nicht gestört werden

Weitere Empfehlungen zum Thema Dashcam bietet auch der ADAC.

Welche ist die beste Dashcam?

In diesem Beitrag zeigen wir die zehn besten Dashcam-Modelle aus unseren Tests. Dabei berücksichtigen wir primär das Preis-Leistungs-Verhältnis, die Möglichkeiten zum DSGVO-konformen Betrieb sowie die Bildqualität.

Die Auswahl in dieser Bestenliste bleibt letztlich eine subjektive Angelegenheit der Redaktion. Geht es um Ausstattung und Bildqualität, dann ist die Garmin Dash Cam X310 mit 4K bei 120 fps der klare Testsieger. Die zweitplatzierte Nextbase 622GW kann da technisch zwar nicht ganz mithalten, für deutlich weniger Geld gibt es hier aber ebenfalls eine hervorragende Bildqualität. Beim Thema Datenschutz hinterlässt die Transcend Drivepro 230Q Data Privacy die beste Figur. Wer gute, kompakte und günstige Mini-Kameras sucht, sollte sich die Nextbase Pipo und die Garmin Mini 3 genauer ansehen.

Spannend, aber derzeit teuer, sind Dashcams mit Remote-Zugriff auf die Kamera via LTE. Dazu gehören die neue Nextbase IQ sowie Garmin Dash Cam Live oder unser Testsieger Dashcam X310. Diese Kameras erlauben den Zugriff via Smartphone in Echtzeit. Das kann insbesondere interessant sein bei der Parküberwachung, die aber datenschutzrechtlich wiederum Fragen aufwirft. Zudem sind die beiden Modelle teuer und zusätzlich noch mit Folgekosten in Form eines Abonnements verbunden.

Viele Autokameras, etwa von Viofo oder Vantrue, bieten eine Loop-Funktion, die den Namen nicht verdient: Erst, wenn die Speicherkarte voll ist, löscht die Kamera alte Aufnahmen. Viofo erlaubt bei der A329 gar den Anschluss von SSD-Speichern mit bis zu 4 TB – sinnvoll ist das bei unserer Gesetzeslage nicht.

Ist eine Dashcam im Auto erlaubt?

Die gesetzliche Regelung für den Einsatz einer Dashcam im öffentlichen Raum in Deutschland ist umstritten. Wann der Einsatz zulässig ist, regelt der Datenschutz. Verboten sind Autokameras hierzulande nicht, deshalb darf jeder ein entsprechendes Modell kaufen. Zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bedarf es der korrekten Handhabung zum Schutz der personenbezogenen Daten sowie bestimmter technischer Voraussetzungen. Das dauerhafte Aufzeichnen des Verkehrsgeschehens ohne Anlass ist mit einer Dashcam nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld.

Der Knackpunkt bei der Verwendung einer Dashcam ist, dass man die Zustimmung der Beteiligten niemals einholen könnte. Ein Workaround wäre deshalb, permanente Aufnahmen auf der Speicherkarte zu unterbinden. Unter gar keinen Umständen sollte man Aufnahmen einer Autokamera im Netz veröffentlichen, wenn keine Zustimmung aller auf den Videos zu sehen Personen besteht, was auch die Kennzeichen aller Fahrzeuge einschließt.

Etwas Licht ins Dunkel wollte ein BGH-Urteil aus dem Jahr 2018 bringen. Hier sollte geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen man Dashcams auf legale Weise verwenden kann. Es besteht dabei eine Interessenabwägung zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung der betroffenen Personen und dem Recht auf Schutz des Eigentums des Autofahrers.

Dem Urteil zufolge können allerdings selbst unrechtmäßig erstellte Video-Clips zur Klärung vor Gericht genutzt werden. Zudem hat die Polizei das Recht, die Kamera zu konfiszieren, die Aufnahmen können dann auch gegen den Besitzer verwendet werden. Im Gegensatz dazu lehnte das Landgericht Mühlhausen im Jahr 2020 die Nutzung von Aufzeichnungen ab, da sie gegen die DSGVO verstoßen würden. Die Verwertbarkeit kann in Deutschland nach wie vor nicht als geklärt angesehen werden.

Essenziell für einen datenschutzkonformen Betrieb in Deutschland ist eine Funktion zur Loop-Aufnahme. Dabei nimmt die Kamera immer nur einige zeitlich begrenzte Video-Clips auf und überschreibt diese immer wieder – in der Theorie. In der Praxis erstellen viele Dashcams immer neue Aufzeichnungen und überschreiben die älteren erst, wenn die microSD-Karte nahezu voll ist. Bei großen Speicherkarten kommen so schnell viele Stunden Filmmaterial zusammen.

Die Transcend Drivepro 230Q Data Privacy zeichnet von Haus aus maximal zwei Video-Clips mit einer Länge von jeweils 1 Minute auf, die in einer Endlosschleife fortlaufend überschrieben werden. Bei den Kameras von Nextbase kann man in den Einstellungen festlegen, dass nur höchstens vier Clips aufgezeichnet werden. Garmin bietet bei der Dash Cam 67W und anderen Kameras sogar die Option an, nur eine Aufzeichnung vorzunehmen, die fortlaufend überschrieben wird – so sollte ein Loop eigentlich funktionieren.

Tipps für datenschutzgerechte Nutzung

Wirklich rechtlich eindeutig geklärt erscheint uns der Einsatz von Dashcams in Deutschland nicht. Folgende Tipps helfen aber, dem Datenschutz möglichst gerecht zu werden:

  • möglichst kleine microSD-Karte nutzen
  • regelmäßiges Löschen von Dashcam-Aufnahmen
  • geschützten Speicher regelmäßig löschen
  • keine Aufnahmen mit Personen oder Kfz-Kennzeichen im Internet veröffentlichen

Was sollte eine Dashcam können?

Neben der bereits erwähnten Loop-Funktion ist ein weiteres „Must-have“ der G-Sensor – auch Beschleunigungssensor genannt. Damit erkennt die Dashcam abrupte Verzögerungen bei einem starken Bremsmanöver, wie sie vor einem Unfall geschehen können. Dann speichern die Kameras die Videos automatisch in einem geschützten Bereich, damit diese vom Loop nicht überschrieben werden. Wichtig ist hier allerdings, diese Aufnahmen gelegentlich zu löschen, sofern die Kamera das nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht selbst macht.

Ebenfalls nützlich, wenn auch nicht unentbehrlich, ist ein Akku. Dieser sorgt dafür, dass die Kamera nach einem möglichen Unfall noch mit Strom versorgt wird, sollte sich das Kabel vom 12-Volt-Steckplatz lösen. Üblich ist ein Lithium-Ionen-Akku oder ein Lithium-Polymer-Akku. Ein USB-C-Kabel zum Laden ist allerdings noch kein Standard. Hier kommt als USB-Port gelegentlich noch Micro-USB zum Einsatz.

Weitere Funktionen dienen primär dem Komfort, etwa eine gelungene App-Anbindung, bei der man über das Smartphone das Kamerabild ansehen und Video-Clips herunterladen kann. Es gibt vereinzelt auch Software, mit der man den Streckenverlauf des Fahrzeugs einsehen kann. Einige Geräte greifen in Verbindung mit dem Handy auf Amazon Alexa zu. Für Besitzer älterer Fahrzeuge sind zudem Fahrassistenzsysteme interessant, etwa ein Spurhalteassistent oder Kollisionswarner.

Viele Autokameras haben eine Parkraumüberwachung. Hier bleibt die Dashcam im Stand-by, registriert sie Erschütterungen, startet die Aufnahme. Die Kamera ist dann aber auf den eigenen Akku angewiesen, sobald der Zündschlüssel herausgezogen ist. Der reicht aber möglicherweise nicht aus für eine Parküberwachung. Deshalb bieten viele Hersteller Hardwire-Kabel an, um die Kamera mit der Bordelektronik und der Autobatterie permanent zu verbinden. Im Falle der Nextbase IQ erfolgt die Stromversorgung per OBD-2-Anschluss im Auto. Solch ein Stromkabel gibt es optional etwa für die Nextbase Piqo. Im Hinblick auf den Datenschutz ist eine solche Überwachung allerdings problematisch. Transcend hingegen verzichtet bewusst auf dieses Feature bei der Drivepro 230Q Data Privacy.

Ein weiteres bedeutungsvolles Kriterium ist die Bildqualität. Hierfür sind Auflösung, Art des Bildsensors sowie der Blickwinkel – auch Field of View (FOV) genannt, ausschlaggebend. Sind die Aufnahmen nur unscharf, helfen sie auch nicht bei der Aufklärung der Schuldfrage. Wir beschränken uns deshalb auf Kameras, die mindestens Full HD (1920 × 1080 Pixel) bieten. Nur mit HD-Qualität fallen Details zu gering aus. Einige Top-Modelle lösen sogar in QHD (2560 × 1440 Pixel) auf, die Top-Modelle schaffen 4K (4096 × 2160 Pixel).

Beim Sichtfeld (FOV) raten wir zu einem Blickwinkel von mindestens 130 Grad, um das Geschehen vor dem Auto ausreichend abzudecken. Bei einem FOV jenseits von 160 Grad kommt es allerdings zu einer verzerrten Fischoptik, bei der weiter entfernte Objekte möglicherweise weniger scharf zu erkennen sind. Alle hier getesteten Dashcams sorgen für eine Bildqualität, bei der Verkehrsteilnehmer ausreichend gut zu sehen sind. Etwas schwieriger wird es beim Entziffern von Kfz-Kennzeichen. Hier hat uns kein Modell gänzlich überzeugt.

Nicht zu unterschätzen ist die Bildwiedergabe der Aufzeichnungen. Mit 60 FPS (Frames pro Sekunde) statt 30 FPS wirken die Videos nicht nur flüssiger und natürlicher, sondern liefern mehr Bilder für eine mögliche Rekonstruktion des Unfallgeschehens mit einer Zeitlupe. 60 FPS stehen aber meistens nur bei niedrigeren Auflösungen wie Full-HD zur Verfügung. Eine Ausnahme ist der Testsieger, der bei 4K bis zu 120 fps erlaubt. In der Regel gibt es auch eine Anpassungsmöglichkeit für die gewünschte Auflösung und Bildrate. So zeichnet etwa die Nextbase Piqo wahlweise in 2K bei 30 fps oder mit FHD bei dann 60 fps auf.

Wer eine Dashcam im Ausland nutzt, sollte die dortigen Bestimmungen beachten. Selbst innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Regelungen. Unsere Nachbarländer und weitere Staaten handhaben das Thema ganz unterschiedlich. In Österreich sind diese nur mit einer Genehmigung erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Strafen. Der ADAC rät ferner grundsätzlich von der Dashcam-Nutzung in Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz ab. In Ungarn und Tschechien ist der Einsatz nur mit einer niedrigen Auflösung erlaubt – also HD oder SD, nicht Full HD.

Hier folgen die Regelungen in den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen:

  • Spanien: Die Dashcam-Nutzung ist erlaubt, solange das Persönlichkeitsrecht beachtet wird. Videos mit erkennbaren Personen dürfen nicht veröffentlicht werden. Die Kamera sollte vor unbefugtem Zugriff geschützt sein.
  • Italien: Dashcams sind für private Zwecke erlaubt. Wichtig ist, dass sie die Sicht des Fahrers nicht behindern.
  • Türkei: Dashcams sind grundsätzlich erlaubt, aber die Verwendung der Aufnahmen entscheidet ein Richter. Personen und Kennzeichen dürfen auf veröffentlichten Videos nicht erkennbar sein.
  • Österreich: Dashcams sind problematisch, da Videoaufnahmen im öffentlichen Raum als Überwachung gelten. Hohe Geldstrafen drohen bei Verstößen. Eine Genehmigung der Behörden ist erforderlich. Wir raten derzeit von der Nutzung ab.
  • Griechenland: Dashcams sind für den privaten Gebrauch erlaubt, die Veröffentlichung und Nutzung für Versicherungszwecke ist jedoch verboten. Videos können nur in bestimmten Strafverfahren als Beweis dienen.
  • Frankreich: Dashcams sind zulässig, solange sie die Sicht des Fahrers nicht behindern. Vor Gericht kann das Material verwendet werden, wenn der Richter dies erlaubt. Andere Unfallbeteiligte müssen informiert werden.
  • Kroatien: Dashcams sind erlaubt, solange sie die Sicht nicht behindern. Bei der Veröffentlichung dürfen keine Personen oder Kennzeichen erkennbar sein.
  • Polen: Dashcams sind erlaubt, sollten jedoch leicht zu entfernen und mit einer Loop-Funktion ausgestattet sein. Aufnahmen mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen dürfen nicht veröffentlicht werden.
  • Niederlande: Dashcams dürfen für den privaten Gebrauch verwendet werden. Die Datenschutzbestimmungen der EU gelten: Personen und Kennzeichen müssen auf veröffentlichten Videos unkenntlich gemacht werden.
  • Schweiz: Die Nutzung einer Dashcam ist rechtlich umstritten. Das permanente Aufzeichnen ist nicht erlaubt, und jede gefilmte Person muss informiert werden. Der ADAC rät von der Nutzung ab.

Fazit

Zur Klärung der Schuldfrage bei Verkehrsunfällen können Dashcams effektiv beitragen. Problematisch bleibt die Nutzung allerdings in Bezug auf die DSGVO. Deshalb sollte man auf die Funktionsweise der Loop-Aufnahme besonders Wert legen, denn das permanente Filmen ohne Anlass ist nicht zulässig.

Den ersten Platz holt sich aufgrund der besten Bildqualität, 4K-Auflösung und zahlreicher Sonderfunktionen die Garmin Dash Cam X310, welche allerdings kostspielig ist. Technisch zwar nicht ganz so aufgerüstet, aber deutlich günstiger ist die Nextbase 622, unser bisheriger Platz Eins. Unser neuer Preis-Tipp ist die Nextbase Piqo, alternativ lohnt der Blick auf die ältere Garmin Dash Cam Mini 2, die zu einem vergleichbaren Preis zu bekommen ist. Die Transcend Drivepro 230Q Data Privacy ist die beste Option unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

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