Datenschutzpläne der Parteien Teil 2: FDP, AfD, Die Linke, BSW
Bundestagswahl 2025: Im ersten Teil dieses Beitrags haben wir bereits die Datenschutzvorhaben von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen betrachtet. Wie positionieren sich die übrigen Parteien hierzu? In diesem zweiten Teil werfen wir einen Blick auf die Pläne der FDP, AfD, Die Linke und des BSW. Die Datenschutzpläne der Parteien im Überblick Disclaimer: Diese Analyse […]

Bundestagswahl 2025: Im ersten Teil dieses Beitrags haben wir bereits die Datenschutzvorhaben von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen betrachtet. Wie positionieren sich die übrigen Parteien hierzu? In diesem zweiten Teil werfen wir einen Blick auf die Pläne der FDP, AfD, Die Linke und des BSW.
Die Datenschutzpläne der Parteien im Überblick
Disclaimer: Diese Analyse basiert auf den bis Redaktionsschluss verfügbaren Wahlprogrammen und Entwürfen der Parteien und spiegelt deren Positionen und Vorschläge wider. Weitergehende Interpretationen oder Einschätzungen erfolgen durch den Autor.
Informationen bzgl. der Datenschutzpläne von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie in Teil 1 dieser Reihe.
FDP – „Alles lässt sich ändern“
Die FDP fokussiert sich in ihrem Wahlprogramm auf Bürokratieabbau sowie der Förderung von Innovationen und Digitalisierung.
Die FDP befürwortet
- Den Bürokratieabbau beim Datenschutz und Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht,
- Die Förderung der KI, insb. im Bildungsbereich, in der Verwaltung, Justiz und als Teil von „Smart Cities“. Dabei soll die KI-VO innovationsfreundlich umgesetzt werden,
- Die Etablierung eines Bundesministeriums für Digitalisierung,
- Die Einführung einer DeutschlandID,
- Die Einführung von „Government as a Platform“, mit einer digitalen Wallet und der digitalen Bereitstellung aller Verwaltungsdienstleistungen,
- Einen KI-Bürgerassistenten für digitale Behördengänge,
- Die Förderung der digitalen Teilhabe für Senior:innen,
- Den digitalen Ausbau des Gesundheitssektors,
- Die Digitalisierung im landwirtschaftlichen Kontext, mit einer Befreiung von Dokumentationspflichten beim Einsatz digitaler Technologien,
- Die Reduzierung von Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zur Förderung des Ehrenamtes.
Die FDP lehnt ab
- Die automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Bereich,
- Netzsperren, Chatkontrollen, Uploadfilter, Vorratsdatenspeicherung und andere Formen der anlasslosen Datenerfassung.
Einschätzung
Die FDP setzt auf die Förderung von Innovationen und der Digitalisierung der Verwaltung. Sie möchte den bürokratischen Aufwand abbauen und setzt dabei stark auf KI und die Vereinfachung von Prozessen durch digitale Plattformen. Ihre Vision von „Smart Cities“ und einer umfassend digitalisierten Gesellschaft könnte den Alltag der Bürger:innen effizienter gestalten, birgt aber auch datenschutzrechtliche Herausforderungen, insb. bei der Erhebung und Verarbeitung großer Mengen personenbezogener Daten. Besonders der Vorschlag zur Nutzung von KI in der Justiz und der Gesundheitsversorgung wirft Fragen zu den Datenschutzgrenzen auf.
Einzelne Aspekte
- Die FDP fordert Bürokratieabbau im Datenschutz durch eine einheitliche Aufsicht und eine Grundgesetzänderung zur besseren Bund-Länder-Kooperation. Beschlüsse der DSK sollen verbindlich werden, um Nachteile für Unternehmen zu reduzieren.
- Deutschland soll einer der „stärksten Standorte für künstliche Intelligenz“ werden, dabei soll die KI-VO innovationsfreundlich umgesetzt werden. Wie genau dies ausgestaltet werden soll, bleibt wiederum abzuwarten.
- Die Partei fordert weniger Bundesministerien und Behörden, eine umfassende Verwaltungsdigitalisierung, den Einsatz der DeutschlandID und KI. Ein Bundesministerium für Digitalisierung soll diese Themen zentral steuern.
- KI soll in der Justiz erprobt werden, u. a. durch gerichtliche Trainingsdaten und digitale Verfahren. Strafprozesse sollen aufgezeichnet und automatisch verschriftlicht werden. Zudem wird eine anonymisierte, öffentlich einsehbare Urteilsdatenbank gefordert. Dies wird sehr interessant, da in gerichtlichen Verfahren zum Teil hochsensible Informationen über Angeklagte, Opfer und Zeugen offengelegt werden und Fehlinterpretationen durch eine automatisierte Transkription denkbar sind.
- Die FDP will mit „Government as a Platform“ eine sichere digitale Kommunikation mit dem Staat ermöglichen. Eine digitale Wallet soll alle wichtigen Dokumente und Verwaltungsdienste bündeln. Ziel ist u. a. eine vorausgefüllte Steuererklärung bis hin zur automatisierten Einkommensteuerveranlagung. Es soll ein KI-Bürgerassistent für digitale Behördengänge etabliert werden.
- Ein digitaler Führerschein und digitale Fahrzeugpapiere sollen Bürokratie abbauen.
- Städte sollen zu „Smart Cities“ weiterentwickelt werden. Dies beinhaltet auch die Echtzeiterfassung von Parkplätzen und KI-gesteuerte Verkehrsführung. Big-Data mit all seinen zu beachtenden datenschutzrechtlichen Pflichten lässt grüßen. Wie wirken sich hier wohl KI-Halluzinationen aus?
- Im Arbeitsrecht soll die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukünftig von den Krankenkassen übermittelt werden.
- Durch eine Digitaloffensive für Senior:innen soll deren Teilhabe erweitert werden. Sie zielt darauf ab, betagten Menschen besser in die digitale Gesellschaft einzubinden und ihnen den Zugang zu modernen Technologien zu erleichtern.
- Auch der Gesundheitssektor soll digital weiter ausgebaut und unnötige Bürokratie abgeschafft werden. Die Krankenkassen sollen die Möglichkeit bekommen, Bürger:innen, die etwa durch Sport oder sonstige Vorsorge das Gesundheitssystem weniger belasten, einen reduzierten Zusatzbeitrag anzubieten. Was verschwiegen wird, ist, dass dies ohne die Auswertung einer Vielzahl von Gesundheitsdaten über einen längeren Zeitraum wohl nicht möglich sein wird.
- Im landwirtschaftlichen Kontext findet sich der Satz „wer digitale Technologien nutzt, wird von Dokumentationspflichten und Auflagen befreit“. Der Ansatz hat einen berechtigten Kern, sollte aber hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen nochmals durchleuchtet werden, wenn z. B. personenbezogene Daten von Mitarbeitenden des Landwirts, der Landwirtin betroffen sind, bspw. GPS-Daten. Zudem könnten Daten Dritter betroffen sein, insb. durch KI- oder videobasierte Systeme zur Steuerung gewisser Prozesse.
- Zur Förderung des Ehrensamts plant die FDP u. a. eine Reduzierung von Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten. Soweit damit auch gemeint ist, dass weniger personenbezogene Daten dokumentiert oder aufbewahrt werden müssen, vereinfacht dies den Umgang mit personenbezogenen Daten und verkleinert dadurch die damit eingehergehenden Haftungsrisiken.
- Die FDP fordert, dass Maßnahmen zur Inneren Sicherheit datenschutzkonform bleiben und Freiheitsrechte gewahrt werden. Sie lehnt automatisierte Gesichtserkennung im öffentlichen Raum ab. Neue Befugnisse für Sicherheitsbehörden sollen nur nach sorgfältiger Prüfung eingeführt und regelmäßig auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden.
AfD – „Zeit für Deutschland“
Das Wahlprogramm der AfD sieht eine „Vereinfachung der Datenschutzgrundverordnung“ sowie einen Abbau bürokratischer Hürden vor.
Die AfD befürwortet
- Die Abschaffung der DSGVO, mit dem Ziel der Einführung eines schlankeren Bundesdatenschutzgesetzes,
- Eine Bundesstrategie für digitale Souveränität mit Fokus auf Open-Source-Technologien und dezentralen Systemen zur Sicherung kritischer Infrastruktur,
- Einen effektiven Rechtsrahmen für den Einsatz von KI in Bereichen wie Medizin und Verkehr ohne EU-Zentralregulierung,
- Die Begrenzung der Ortung und Geräteüberwachung auf das notwendige Minimum sowie die Möglichkeit der Deaktivierung,
- Den Erhalt von Bargeld, um eine staatliche Überwachung und den „gläsernen Bürger“ zu verhindern.
- Einen Abbau unnötiger Bürokratie, insbesondere durch die Abschaffung des Lieferkettensorgfaltsgesetzes und der europäischen Lieferkettenrichtlinie,
- Die Digitalisierung von Schulen mit Fokus auf Sinnhaftigkeit und Arbeitserleichterung.
Die AfD lehnt ab
- Die DSGVO,
- Die zentrale Regulierung von KI durch die EU (wie den Cybersecurity Act oder AI Act) und fordert nationale Lösungen,
- Das NetzDG und den Digital Services Act (DSA),
- Flächendeckende Videoüberwachung, Staatstrojaner und Vorratsdatenspeicherung,
- Die Einführung eines verpflichtenden Geschwindigkeitswarners (Intelligent Speed Assistance),
- Eine zentrale Datenbank für Patientendaten.
Einschätzung
Das AfD-Programm setzt auf eine nationale Ausrichtung bei digitalen Themen, insb. durch die Ablehnung zentraler EU-Regulierungen. Die Betonung auf Datenschutz und die Förderung von Eigenständigkeit in der digitalen Infrastruktur wird als Schutz der Bürgerrechte hervorgehoben. Dennoch bleiben konkrete Schritte in einigen Bereichen unklar, besonders in Bezug auf die Vereinbarkeit mit der Abschaffung der DSGVO. Die Kritik an bestehenden Gesetzen wie dem NetzDG (auch als Facebook-Gesetz bekannt) und DSA wird als Versuch verstanden, die freie Meinungsäußerung zu schützen, jedoch könnten diese Maßnahmen in der Praxis zu Unsicherheiten führen.
Einzelne Aspekte
- Die AfD fordert nicht nur die „Vereinfachung der Datenschutzgrundverordnung“, sondern deren „Abschaffung […] und Rückkehr zu einem schlanken, aber effektiven Bundesdatenschutzgesetz“. Sie kritisiert die DSGVO als bürokratische Belastung für Unternehmen und Verbraucher:innen, betont aber zugleich die Bedeutung des Datenschutzes und lehnt „totalitäre Strukturen“ in der Digitalisierung ab. Wie sie Datenschutz und Deregulierung vereinen will, bleibt unklar. Zudem ist die Abschaffung der DSGVO als EU-Verordnung nicht ohne Weiteres umsetzbar und eine unüberlegte Vereinfachung könnte den Datenschutz schwächen, das gerade dem Schutz der Grundrechte von Privatpersonen dient.
- Datenschutzbehörden sollen auch gegenüber staatlichen Stellen Sanktionsmöglichkeiten erhalten, vermutlich in Form von Geldbußen, die bislang nach § 43 Abs. 3 BDSG nicht gegen öffentliche Stellen und Behörden erhoben werden können. Zwangsgelder, als zwangsvollstreckungsrechtliches Mittel zur Durchsetzung einer Verpflichtung, sind allerdings möglich.
- Die AfD fordert eine nationale Strategie für digitale Souveränität, um die Autonomie der Bürger:innen im digitalen Raum zu wahren und staatliche Institutionen sowie kritische Infrastruktur zu schützen. Es sollen Open-Source-Technologien zum Einsatz kommen, dezentrale Systeme sowie eigene Hard- und Software für die kritische Infrastruktur. Es soll keine Beteiligung chinesischer Unternehmen am Ausbau der digitalen Infrastruktur geben.
- KI soll als Wachstumsmarkt durch klare gesetzliche Rahmenbedingungen gefördert werden, etwa in Medizin und Verkehr. Dabei erkennt die Partei KI-Risiken an, lehnt jedoch zentrale EU-Regulierungen wie den AI Act ab und setzt auf praxisnahe nationale Lösungen.
- Es wird eine Minimierung der Ortung und Geräteüberwachung auf das Notwendige sowie vollständige Transparenz gefordert. Nutzer:innen sollen die Funktion jederzeit beenden können. Der verpflichtende Geschwindigkeitswarner (Intelligent Speed Assistance) wird abgelehnt. Es ist wichtig zu betonen, dass die DSGVO bereits sicherstellt, dass Nutzer:innen in der Regel Kontrolle und Einsicht über ihre Daten haben (Transparenzgebot) und dass eine übermäßige Datensammlung durch den Grundsatz der Datenminimierung vermieden wird.
- Die AfD fordert die Abschaffung des NetzDG und lehnt den DSA ab, da sie beide als Eingriffe in die freie Meinungsäußerung betrachtet. Das NetzDG wird kritisiert, weil es Social-Media-Plattformen dazu verpflichtet, Inhalte schnell zu löschen, wodurch legale Meinungen ihrer Ansicht nach als „Desinformation“ zensiert werden. Was die AfD nicht erwähnt ist, dass die DSA seit dem 17.02.2024 bereits größtenteils das NetzDG abgelöst hat und dass die DSA Mechanismen bereitstellt, um diese Risiken zu reduzieren, wie die Möglichkeit diverser Rechtsbehelfe, vgl. Art. 17 Abs. 3 lit. f DSA.
- Eine flächendeckende Videoüberwachung, Staatstrojaner und Vorratsdatenspeicherung werden abgelehnt. Gleichzeitig fordert sie eine Aufrüstung und Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei, z. B. mit modernen Überwachungstechniken.
- Die AfD fordert den Erhalt von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel und will es als Freiheitsrecht im Grundgesetz verankern, um staatliche Überwachung zu verhindern.
- Schulen sollen anhand der Kriterien „Sinnhaftigkeit und Arbeitserleichterung“ eine Digitalisierung erfahren. Diese Formulierung lässt jedoch Raum für Interpretation, da unklar bleibt, welche konkreten Maßnahmen oder Technologien unter diese Kriterien fallen.
- Die AfD lehnt die Schaffung einer zentralen Patientendatenbank ab und spricht sich stattdessen für die Speicherung eines Notfalldatensatzes aus. Der elektronischen Patientenakte wird damit eine Abfuhr erteilt.
Die Linke – „Wir wollen verändern“
Die Linke setzt in ihrem Wahlprogramm den Fokus auf einen effektiven Abbau von Bürokratie, gleichzeitig strebt sie an, den Datenschutz wirkungsvoll durchzusetzen.
Die Linke befürwortet
- Die wirksame Durchsetzung des Datenschutzes und damit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, insb. durch zügige Umsetzung des AI- und des DSA,
- Einen hohen IT-Sicherheitsstandard und den Schutz vor Massenüberwachung,
- Die Einführung eines digitalen Euros durch die Europäische Zentralbank,
- Den Erhalt des physischen Personalausweises und der Gesundheitskarte,
- Die öffentliche Förderung von Open-Source-Anwendungen,
- Die Einführung eines Hochschul-Digitalpaktes und die frühzeitige Schulung von Kindern und Lehrkräften im sicheren Umgang im digitalen Bereich,
- Die Kennzeichnung von KI-generierten Medieninhalten und eine Haftung der Plattformen für Falschinformationen und Rechtsverstöße.
Die Linke lehnt ab
- Vorratsdatenspeicherung, Bestandsdatenauskunft und den Einsatz von Staatstrojanern,
- Nicht individualisierte Funkzellenabfragen, Rasterfahndung sowie Racial Profiling,
- Flächendeckende (biometrische) Videoüberwachung,
- Späh- und Lauschangriffe sowie Chat-Kontrollen,
- Personalisierte Onlinewerbung.
Einschätzung
IT-Sicherheit und Datenschutz haben für die Linke einen hohen Stellenwert. Allerdings bleibt die Partei, wie auch viele andere, vage in der konkreten Umsetzung ihrer Vorhaben. Die Forderung nach der vollständigen Schließung aller Sicherheitslücken ist ambitioniert. Die Einführung eines digitalen Euros bei gleichzeitigem Erhalt des Bargelds verfolgt das Ziel eines ausgewogenen Finanzsystems. Die geplante Plattformhaftung für KI-generierte Inhalte dürfte auf erhebliche Herausforderungen stoßen, insb. in der Frage der Verantwortungszuordnung.
Einzelne Aspekte
- Ein hoher IT-Sicherheitsstandard und der Schutz vor Massenüberwachung sollen durch verschiedene Maßnahmen gewährleistet werden. Dazu zählen u. a. eine stärkere Unabhängigkeit des BSI sowie das Schließen aller Sicherheitslücken. Angesichts der staatlich gewünschten Backdoor-Möglichkeiten ist dies eine wegweisende Entscheidung, da diese auch von Kriminellen ausgenutzt werden. Es wird wohl allerdings schwierig sein, sämtliche Sicherheitslücken tatsächlich zu schließen.
- Der elektronische Personalausweis sowie die Gesundheitskarte sollen als physisches Medium erhalten bleiben. Außerdem soll bei Online-Ausweisvorgängen keine Datenspeicherung erfolgen.
- Die Sicherheitslücken der elektronischen Patientenakte sollen schnellstmöglich geschlossen werden. Dies würde die Akzeptanz des Systems deutlich steigern.
- Open-Source-Anwendungen, z. B. im Bereich von Gesundheitsanwendungen, sollen öffentlich gefördert werden.
- Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig die nötige Kompetenz im Umgang mit Medien und Datenschutz entwickeln und entsprechend geschult werden. Lehrkräfte sollen in den Bereichen KI, Datenschutz und digitaler Technik verstärkt fortgebildet werden.
- Ein Hochschul-Digitalpakt soll, neben der Verbesserung der allgemeinen Teilhabe an einer digitalen Gesellschaft, den Ausbau der digitalen Infrastruktur auch an Hochschulen vorantreiben.
- Es soll ein digitaler Euro durch die EZB eingeführt werden, den Privatpersonen auf einem EZB-Konto in einer bestimmten Höchstmenge und unverzinst halten können. Bargeld bleibt als paralleles Zahlungsmittel erhalten, während für kleinere Beträge ein gesetzlich verankertes Recht auf anonymes Bezahlen eingeführt werden soll.
- Um die Auswirkungen von Falschinformationen einzudämmen, fordert die Linke die Kennzeichnung von durch KI generierten Medieninhalten. Zudem sollen die Plattformen bei solchen Informationen und Rechtsverstößen haften. Es ist nicht ersichtlich und zu rechtfertigen, warum die eigentlichen Verwender der Inhalte von der Haftung ausgenommen werden sollen, da Plattformbetreiber meist nur als Vermittler agieren. Eine gesamtschuldnerische Haftung könnte zwar als Lösung in Betracht gezogen werden, würde jedoch ebenfalls rechtliche und praktische Schwierigkeiten mit sich bringen.
BSW – „Unser Land verdient mehr“
Das Wahlprogramm des BSW setzt auf Digitalisierung und eine Begrenzung der Überwachung und Datensammlung.
Das BSW befürwortet
- Die Digitalisierung als Möglichkeit, den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen zu erleichtern, Arbeitsprozesse zu optimieren und wirtschaftliche Entwicklung zu fördern,
- Eine Begrenzung der Datensammlung durch Staaten und Unternehmen, um die Gefahr einer Totalüberwachung zu verhindern,
- Den Aufbau einer eigenständigen digitalen Infrastruktur in Europa,
- Die verstärkte Nutzung und Förderung von Open-Source-Lösungen sowie frei verfügbaren KI-Modellen in Verwaltung, Bildung und Forschung,
- Ein „Recht auf nichtdigitale Teilhabe“ für betagte Menschen,
- Den uneingeschränkten Erhalt von Bargeld, um die finanzielle Privatsphäre zu schützen,
- Die freie Nutzung von Verschlüsselungsverfahren und den Schutz des Rechts auf freie Information,
- Die Möglichkeit in den Browser-Einstellungen festzulegen, ob Tracking erlaubt sein soll.
Das BSW lehnt ab
- Zunehmende Überwachung durch Staaten und Unternehmen, insb. durch Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrollen,
- Abhängigkeiten von amerikanischen und chinesischen Tech-Konzernen,
- Die digitale Exklusion von Menschen, die nicht über die notwendigen technischen Geräte oder Internetzugang verfügen.
Einschätzung
Das BSW verfolgt eine Strategie, die den Schutz der Privatsphäre der Bürger:innen in den Mittelpunkt stellt, während gleichzeitig die Vorteile der fortschreitenden Digitalisierung genutzt werden sollen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die Digitalisierung nicht zulasten der Rechte von Bürger:innen und Unternehmen geht. Die Forderungen nach einer Begrenzung der Datensammlung und dem Aufbau einer unabhängigen digitalen Infrastruktur in Europa sind wichtige Schritte zum Schutz der Grundrechte und zur Förderung einer fairen wirtschaftlichen Entwicklung. Es bleibt jedoch unklar, wie die praktische Umsetzung, etwa die vollständige Kontrolle von Websitebesucher:innen über ihre Daten, konkret gestaltet werden kann. Die geplante Regelung zur Browser-Datenschutzsteuerung zeigt dabei die Herausforderung, einheitliche Standards und verbindliche Regelungen auf europäischer Ebene zu schaffen.
Einzelne Aspekte
- Das BSW kritisiert die Digitalisierungsanforderungen für kleine Unternehmen, die bspw. die DSGVO mit sich bringt, insb. lange, oft ungelesene Datenschutzerklärungen mit Abmahnrisiken. Bürokratieabbau klingt sinnvoll, doch Datenschutzerklärungen sollten ohnehin verständlich und prägnant, d. h. auf das Wesentliche gekürzt sein. Sie sollten so aufgebaut sein, dass die Besucher:innen sich den jeweils relevanten Bereich heraussuchen können.
- Die zunehmende Datensammlung durch Staaten und Unternehmen soll begrenzt werden. Maßnahmen wie Vorratsdatenspeicherung und Chatkontrolle werden abgelehnt, um eine Totalüberwachung zu verhindern.
- Statt von US- und chinesischen Tech-Konzernen abhängig zu sein, fordert das BSW, dass Europa eine eigene digitale Infrastruktur aufbauen soll, um Datenschutz, Innovationskraft und wirtschaftliche Souveränität zu sichern.
- Open-Source-Lösungen und frei verfügbare KI-Modelle sollen in Verwaltung, Bildung und Forschung verstärkt genutzt und gefördert werden. Software-Hersteller sollen bei Marktaustritt ihre Programme als Open Source freigeben müssen. Zudem soll die Bundesregierung den Einsatz von Open-Source-Software speziell in der Verwaltung vorantreiben, um langfristig Kosten zu senken und den Datenschutz zu stärken.
- Die Einführung eines „Rechts auf nichtdigitale Teilhabe“ soll sicherstellen, dass ältere Menschen ohne Smartphone oder Internet weiterhin z. B. barrierefrei Bahn fahren, Pakete empfangen, Arzttermine vereinbaren oder Behördengänge erledigen können. Dieses Konzept unterscheidet sich von den Ansätzen anderer Parteien, die vor allem den erleichterten Zugang zur digitalen Welt fördern. Im Sinne der Datenminimierung ist die analoge Alternative durchaus begrüßenswert. Gleichzeitig sollte das Recht auf nichtdigitale Teilhabe jedoch nicht als Ausschluss, sondern als Ergänzung zu einem Bestreben zu einem erleichterten digitalen Zugang betagter Personen verstanden werden.
- Um finanzielle Privatsphäre zu schützen, soll Bargeld uneingeschränkt nutzbar bleiben. Öffentliche Einrichtungen und Dienstleister müssen verpflichtet werden, Bargeld anzunehmen. Dies ist eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten, z. B. Einkäufe völlig unabhängig von Dritten zu tätigen. Zudem hat die Steuerverwaltung die Kassen für Barzahlungen geschlossen (§ 224 Abs. 4 AO), sodass Steuern nicht in bar im Finanzamt gezahlt werden können.
- Die Partei fordert die freie Nutzung von Verschlüsselungsverfahren und das Recht auf freie Information. Es ist leider nicht ersichtlich, in welchem Zusammenhang das Recht auf freie Information (insb. als Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen) hier erwähnt wird. Geht es um die Beeinflussung nach einem getrackten Verhalten und damit ggf. um eine nicht personalisierte Informationsbeschaffung im digitalen Raum?
- Statt individueller Cookie-Einstellungen soll Nutzer:innen die Möglichkeit gegeben werden, bereits in ihren Browser-Einstellungen festzulegen, ob sie getrackt werden möchten. Die Idee erscheint praktisch, jedoch fehlen einheitliche Standards hierfür, da verschiedene Browser auf unterschiedliche Datenschutzmaßnahmen setzen. Eine verbindliche Regelung müsste daher erst durchgesetzt werden. Auch die Themen Browserfingerprinting oder serverseitiges Tracking sollten berücksichtigt werden.
Ihre Stimme zählt: Gestalten Sie die Zukunft mit!
Demokratie lebt davon, dass wir sie mitgestalten – auch wenn uns die Wahl manchmal schwerfällt. Wer wählt, übernimmt Verantwortung, nimmt Einfluss und entscheidet mit über den Kurs, den unsere Gesellschaft nimmt. Erinnern wir uns an die Worte Abraham Lincolns: „Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“ Gehen Sie wählen und gestalten Sie mit – für sich, für uns alle, für eine Zukunft, die wir gemeinsam formen.
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