Strafzinsen zurückfordern: Wer sich jetzt nicht beeilt, lässt Geld auf der Straße liegen

Seit der Bundesgerichtshof gegen Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten entschieden hat, können Bankkunden ihr Geld zurückfordern. Durch die Bankenaufsicht Bafin kommt jetzt praktisch von oberster Stelle der Rat an Verbraucher: Wer sich Geld zurückholen will, sollte keine Zeit verschwenden.

Feb 20, 2025 - 20:02
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Strafzinsen zurückfordern: Wer sich jetzt nicht beeilt, lässt Geld auf der Straße liegen

Seit der Bundesgerichtshof gegen Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten entschieden hat, können Bankkunden ihr Geld zurückfordern. Durch die Bankenaufsicht Bafin kommt jetzt praktisch von oberster Stelle der Rat an Verbraucher: Wer sich Geld zurückholen will, sollte keine Zeit verschwenden.

Negativzinsen zurückholen: Bafin rät zur Eile

Der BGH hat entschieden: Verwahrentgelte oder sogenannte Negativzinsen – letztlich nichts als andere Namen für zusätzliche Kosten – auf Spar- und Tagesgeldkonten sind nicht erlaubt. Bis etwa Mitte 2022 erhoben jedoch viele Banken und Sparkassen in Deutschland diese negativen Zinsen und fordert das Geld von ihren Kundinnen und Kunden ein.

Jetzt sind die am Zug und können sich zu viel gezahltes Geld zurückholen. Allerdings solltet ihr nicht lange zögern, rät die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. Es gelte für Bankkunden „zügig zu prüfen, ob sie von den Urteilen des BGH betroffen sind und ob Rückanforderungsansprüche bestehen“, so die Behörde (Quelle: Handelsblatt).

Denn im Normalfall sollte die Verjährung für zu viel gezahlte Kosten in 2022 mit Ende des Jahres 2025 greifen. Danach stehen die Chancen schlecht, euer Geld erfolgreich zurückzufordern.

Entscheidend sei dabei, dass Kunden selbst aktiv werden müssen. Aus dem BGH-Urteil ergibt sich keine Pflicht für Banken, erhobene Negativzinsen von sich aus an ihre Kunden zurückzuzahlen.Link

Was betroffene Bankkunden jetzt tun sollten

Wer Negativzinsen oder Verwahrentgelte zurückfordern will, sollte erst einmal nachweisen, dass entsprechende Kosten gezahlt wurden. Das sollte per Kontoauszug kein Problem sein. Nicht erlaubt sind diese Zinsen allerdings nur für Spar- und Tagesgeldkonten. Auf Girokonten sind Negativzinsen dem Urteil zufolge weiter zulässig.

Den Verbraucherzentralen zufolge könnt ihr auch versuchen, in den Jahren vor 2022 gezahlte Beträge zurückzufordern. Die Verjährung könnte hier aber bereits greifen. Welche Schritte ihr gehen solltet, um euch die besten Chancen auf Rückzahlungen zu sichern, haben wir in einem eigenen Artikel für euch zusammengefasst.LinkSparkassen: 5 Antworten auf Fragen, die sich (fast) jeder stellt