BGH bestätigt Datenschutzverletzungen im Facebook-App-Center
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. März 2025 entschieden, dass Meta im Facebook-App-Center gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat. Das Urteil bestätigt die Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv), der das Unternehmen bereits […]


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. März 2025 entschieden, dass Meta im Facebook-App-Center gegen das Datenschutzrecht verstoßen hat.
Das Urteil bestätigt die Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv), der das Unternehmen bereits 2012 wegen unzulässiger Datenweitergabe an Spieleanbieter verklagt hatte. Der BGH setzt damit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) um, der zuvor die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden in Datenschutzfragen bestätigt hatte.
Hintergrund des Verfahrens
In dem Verfahren gegen Meta ging es um die Weitergabe von Nutzerdaten wie E-Mail-Adressen und private Kontoinformationen an Drittanbieter im Facebook-App-Center. Bereits die Vorinstanzen hatten in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gesehen.
Der BGH prüfte jedoch, ob der vzbv in diesem Fall überhaupt klagebefugt ist. Der EuGH entschied im Juli 2024, dass Klagen von Verbraucherverbänden auch dann zulässig sind, wenn es um Verstöße gegen die Informationspflichten der DSGVO geht.
Mit dem aktuellen Urteil wendet der BGH diese Entscheidung auf den Fall an und bestätigt, dass Meta Datenschutzrechte verletzt hat. Der vzbv sieht darin eine Stärkung des Verbraucherschutzes und fordert eine konsequentere Durchsetzung von Datenschutzvorschriften.
Parallel zu diesem Verfahren läuft eine Sammelklage gegen Meta wegen eines Facebook-Datenlecks, bei dem Nutzerdaten veröffentlicht wurden. Der vzbv unterstützt Betroffene bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Über den Fortgang des Verfahrens können sich Interessierte online informieren.
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