Rechtliche Schritte gegen 1&1: Streit um Datenflatrate-Regeln
Die Verbraucherzentrale NRW hat den Telekommunikationsanbieter 1&1 wegen intransparenter Vertragsklauseln abgemahnt. Das Unternehmen wirbt in seinen Unlimited-Tarifen mit unbegrenztem Highspeed-Datenvolumen, schränkt dieses aber durch eine Klausel ein. Danach kann 1&1 […]


Die Verbraucherzentrale NRW hat den Telekommunikationsanbieter 1&1 wegen intransparenter Vertragsklauseln abgemahnt.
Das Unternehmen wirbt in seinen Unlimited-Tarifen mit unbegrenztem Highspeed-Datenvolumen, schränkt dieses aber durch eine Klausel ein. Danach kann 1&1 bei „unüblicher Nutzung“ die Geschwindigkeit drosseln oder den Vertrag kündigen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ist diese Regelung nicht nur unklar formuliert, sondern widerspricht auch den Erwartungen an eine echte Datenflatrate.
Kritik an unklaren Bedingungen
In den Leistungsbeschreibungen der Flatrate-Tarife ist nicht eindeutig definiert, was als „unübliche Nutzung“ gilt. Die Kunden wissen daher nicht, ab welchem Datenvolumen Drosselungen drohen. Dort heißt es:
Tarife mit unlimitiertem Highspeed-Datenvolumen dienen ausschließlich der üblichen Nutzung von Endkunden bei 1&1 mit demselben Tarif. Im Falle unüblichen Verbrauchsverhaltens wird 1&1 Sie über die überhöhte Nutzung in Kenntnis setzen. Überschreiten die Kunden den hiernach bestimmten üblichen Umfang in der Folge erneut, ist 1&1 berechtigt, die Bereitstellung von Datenvolumen auf eine geringere Geschwindigkeit zu drosseln oder einzustellen. […]
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstößt dies gegen das Transparenzgebot, das eine klare und verständliche Vertragsgestaltung vorschreibt. Sie fordert 1&1 auf, die Klauseln zu ändern. Sollte das Unternehmen nicht reagieren, behält sich die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte vor.
Das Problem erinnert an die Drosselungsversuche der Deutschen Telekom im Jahr 2013, als Festnetzkunden nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit hinnehmen mussten. Die Verbraucherzentrale NRW konnte damals erfolgreich dagegen vorgehen.
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