Mobilfunknetze: Fokus auf Ausbau in ländlichen Gebieten
In der vergangenen Woche haben wir bereits darüber berichtet, dass die Bundesnetzagentur auf die eigentlich in diesem Zusammenhang vorgesehene Auktion verzichtet und stattdessen die derzeitigen Frequenznutzungsrechte um weitere fünf Jahre verlängert. Allerdings ist dieser Schritt für die Mobilfunknetzbetreiber mit einer Reihe von Auflagen verbunden, zu denen jetzt konkrete Informationen veröffentlicht wurden. Wir verbessern die Mobilfunkversorgung […] Der Beitrag Mobilfunknetze: Fokus auf Ausbau in ländlichen Gebieten erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

In der vergangenen Woche haben wir bereits darüber berichtet, dass die Bundesnetzagentur auf die eigentlich in diesem Zusammenhang vorgesehene Auktion verzichtet und stattdessen die derzeitigen Frequenznutzungsrechte um weitere fünf Jahre verlängert. Allerdings ist dieser Schritt für die Mobilfunknetzbetreiber mit einer Reihe von Auflagen verbunden, zu denen jetzt konkrete Informationen veröffentlicht wurden.
Wir verbessern die Mobilfunkversorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und fördern den Wettbewerb. Die Verlängerung der Frequenzen ist mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage fördern gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land. Ab 2030 sollen bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.
-Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Im Fokus steht der Bundesnetzagentur zufolge während der kommenden Nutzungsperiode ganz besonders der Ausbau der Mobilfunknetze im ländlichen Raum. Seitens der Netzbetreiber war hier bereits im Vorfeld Kritik zu hören, da die in diesem Bereich anfallenden Kosten unverhältnismäßig hoch seien. Es dürfte niemand wundern, dass die Mobilfunkanbieter vor allem an einem Ausbau in den Ballungsgebieten und der dort vorhandenen deutlich höheren Nutzerdichte interessiert sind.
Insofern ist es nicht nur wichtig, dass die Bundesnetzagentur klare Vorgaben für die Investitionen der Anbieter in kommerziell weniger attraktiven Regionen macht und deren Einhaltung auch kontrolliert wird.
Die neuen Versorgungsauflagen des Bundes
An die Verlängerung der Frequenznutzungsrechte bis Ende 2030 hat die Behörde die folgenden Auflagen geknüpft:
- Ab 2030 muss bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.
- Ab 2029 müssen in jedem Bundesland mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s versorgt sein.
- Ab 2029 muss eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s gewährleistet sein.
- Ab 2029 müssen alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.
- Ab 2030 müssen alle Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sein.
Die Mobilfunknetzbetreiber müssen sich zudem zwingend am Ausbau der Netze entlang der Schienenwege beteiligen.
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