Apple verliert Beschwerde gegen Bundeskartellamt in Deutschland

In Deutschland wurde Apple wegen eines neuen Gesetzes verstärkt kartellrechtlich geprüft und verlor jetzt seine letzte Berufung. Das Bundeskartellamt habe laut eigenen Angaben das Recht erhalten, Apple direkt dazu aufzufordern, die Art und Weise zu ändern, die der App Store betrieben werden sollte und diesem Argument gab der Bundesgerichtshof nun statt. Was war passiert? Am ... Der Beitrag Apple verliert Beschwerde gegen Bundeskartellamt in Deutschland erschien zuerst auf Apfelnews.

Mär 18, 2025 - 20:00
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Apple verliert Beschwerde gegen Bundeskartellamt in Deutschland

In Deutschland wurde Apple wegen eines neuen Gesetzes verstärkt kartellrechtlich geprüft und verlor jetzt seine letzte Berufung.

Das Bundeskartellamt habe laut eigenen Angaben das Recht erhalten, Apple direkt dazu aufzufordern, die Art und Weise zu ändern, die der App Store betrieben werden sollte und diesem Argument gab der Bundesgerichtshof nun statt.

Apple Beispielbild

Apple Beispielbild, Bild: Unsplash

Was war passiert?

Am heutigen Dienstag hatte Apple seine Berufung gegen eine regulatorische Einstufung verloren, welche den Konzern für strengere Kontrollen in Deutschland ausschließt, entschied der Bundesgerichtshof nach einer jahrelangen Diskussion über Apples Marktposition, berichtete Reuters kürzlich.

Von Bundesrichtern wurde die Bezeichnung von Apple durch das Kartellamt vor zwei Jahren als „Unternehmen von größter marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“. Jetzt kann Deutschland Regeln festlegen, wie iPhone-Apps verkauft werden sollen.

Unterschiede zwischen Deutschland und USA

Bei generellen Kartellanfragen bestehen zwischen den USA und Europa deutliche Unterschiede. Die Regulierungsbehörden in beiden Ländern müssen erst nachweisen, dass ein Unternehmen in einer Weise aktiv war, die den Wettbewerb durch andere Firmen beeinflusste.

Das US-Recht fordert den Nachweis, dass diese Maßnahmen zu einem realen Schaden bei den Verbrauchern führten. Zum Beispiel dass höhere Preise bezahlt werden müssen.

Im Gegensatz zu den USA müssen die europäischen Regulierungsbehörden nur offenbaren, dass das wettbewerbsfeindliche Verhalten die Möglichkeit für Verbraucher schafft, geschädigt zu werden.

Auf diese Weise können die Behörden in einem erheblich früheren Zeitpunkt einschreiten und präventiv handeln, anstatt das Problem in seinem Kern zu lösen. Apple argumentierte, dass keine dominierende Position auf dem App-Markt besteht.

Das EU-Gesetz schreibt dem iPhone-Hersteller vor, auch App Stores von Drittanbietern zu erlauben und diese Forderung erfüllte Apple mittlerweile. Welche Schritte das Bundeskartellamt nach dem Urteil nun plant ist nicht bekannt. Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Gerichtsurteil mit allen Fakten und Informationen kann online abgerufen werden.

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