Neue EU-Vorgaben konkret: Hier muss Apple iOS jetzt umbauen
Im Rahmen der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) hat die Europäische Kommission heute konkret gemacht, wie sie sich eine bessere Interoperabilität von Apples Mobilgeräten vorstellt. Die neu definierten Vorgaben betreffen vor allem das Zusammenspiel externer Geräte mit iPhones und iPads. ➡️ Nine iOS connectivity features Device manufacturers will have new opportunities to bring innovative […] Der Beitrag Neue EU-Vorgaben konkret: Hier muss Apple iOS jetzt umbauen erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Im Rahmen der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) hat die Europäische Kommission heute konkret gemacht, wie sie sich eine bessere Interoperabilität von Apples Mobilgeräten vorstellt. Die neu definierten Vorgaben betreffen vor allem das Zusammenspiel externer Geräte mit iPhones und iPads.
Nine iOS connectivity features
Device manufacturers will have new opportunities to bring innovative products to the market, improving the user experience for consumers based in Europe.
Connected devices of all brands will work better with iPhones.
— European Commission (@EU_Commission) March 19, 2025
Besserer Support für Hardware Dritter
Im besten Fall konnten Drittentwickler dadurch in die Lage versetzt werden, ihre Produkte nahtloser mit Apples Hardware zu verbinden. Nicht nur die Apple Watch soll bestmöglich mit dem iPhone kommunizieren können. Wenn es nach der EU geht, soll jede Smartwatch können, was Apple bislang nur der eigenen Computeruhr zugesteht. Ob Cupertino sich darauf einlässt, bleibt abzuwarten.
Unter anderem fordert die EU:
- Smartwatches sollen iOS-Benachrichtigungen empfangen und darauf reagieren können.
- Apps sollen Hintergrundprozesse zur Synchronisation mit anderen Geräten nutzen können.
- Die Audiowiedergabe soll automatisch zwischen verschiedenen Geräten umschalten.
Zu den von der EU-Kommission ausgemachten Bereichen zählen interaktive Benachrichtigungen, die es etwa Smartwatches ermöglichen sollen, iOS-Benachrichtigungen nicht nur anzuzeigen, sondern auch darauf zu reagieren.
Hintergrundprozesse sollen es Apps zudem erlauben, Daten an verbundene Geräte zu übertragen, ohne dass der Nutzer aktiv eingreifen muss. Ein weiteres Beispiel ist das automatische Umschalten von Audiowiedergaben, das einen nahtlosen Wechsel zwischen verschiedenen Geräten unterstützen soll. Nicht nur die AirPods sollen sich wie magisch mit dem iPhone verbinden, sondern alle Drittanbieter-Ohrhörer.
Alternativen zu AirDrop und AirPlay
Ein weiterer Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der Optimierung von Datenübertragungen. Hersteller könnten durch die Bereitstellung von Peer-to-Peer-WLAN-Verbindungen von einer schnelleren Übertragung großer Dateien profitieren.
Ebenso sollen sie Alternativen zu bestehenden Apple-Diensten wie AirDrop und AirPlay entwickeln können. Zudem wird der Zugriff auf den NFC-Chip für Drittanbieter geöffnet, wodurch etwa kontaktlose Zahlungen realisierbar wären.
- Drittanbieter erhalten Zugriff auf Peer-to-Peer-WLAN-Verbindungen.
- Alternative Dienste für AirDrop und AirPlay sollen ermöglicht werden.
- NFC-Chip kann für kontaktlose Zahlungen genutzt werden.
Auch die Einrichtung und Konfiguration von Geräten soll vereinfacht werden. Drittanbieter sollen Zugriff auf eine automatische Geräteerkennung erhalten, wodurch sich etwa Bluetooth-Kopfhörer einfacher mit einem iPhone verbinden ließen. Die automatische Anmeldung in bekannten WLAN-Netzwerken soll ebenfalls Drittanbietern zugänglich gemacht werden.
Apple muss auf Entwickler zugehen…
Apple muss Entwicklern zudem mehr Transparenz bieten und ihnen die Möglichkeit geben, Referenzanfragen zu technischen Aspekten von iOS und iPadOS zu stellen. Diese Informationen sollen nach Vorstellungen der EU über das Entwicklerportal Apples zugänglich gemacht werden.
- Entwickler sollen technische Referenzen über Apples eigene Funktionen erhalten.
- Apple muss alle Interoperabilitätslösungen über mindestens drei iOS-Versionen hinweg unterstützen.
- Verbesserungen an internen Apple-Lösungen müssen zeitgleich Drittanbietern zur Verfügung gestellt werden.
Apple ist zudem verpflichtet, eine öffentliche Support-Seite einzurichten, die Informationen zu Interoperabilitätsanfragen, Bearbeitungszeiten und Prüfkriterien enthält. Entwicklern wird eine Anlaufstelle für Anfragen bereitgestellt, mit einer maximalen Antwortzeit von fünf Arbeitstagen.
…und ist zum Mitwirken verpflichtet
Für abgelehnte Anfragen ist Apple verpflichtet, eine Begründung sowie nächste Schritte zur Klärung bereitzustellen. Entwickler können eine interne Prüfung beantragen, die innerhalb von 30 Arbeitstagen abgeschlossen sein muss.
Apple muss zudem einen öffentlichen Tracker einrichten, über den Entwickler den Status ihrer Interoperabilitätsanfragen verfolgen können. Jährliche Berichte sollen die Anzahl der Anfragen, Bearbeitungszeiten und abgelehnte Anfragen mit Begründungen enthalten. Die EU-Kommission muss über alle Ablehnungen informiert werden.
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