Bahncard-Kunden angeschmiert: Wichtigste Änderung ist abgeschmettert

Nach Ärger mit dem Verbraucherschutz hat die Deutsche Bahn nachgegeben und die Kündigungsfrist der Bahncard auf vier Wochen verringert. Ein viel wichtigeres Problem bleibt jedoch bestehen: die automatische Verlängerung.

Feb 24, 2025 - 17:12
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Bahncard-Kunden angeschmiert: Wichtigste Änderung ist abgeschmettert

Nach Ärger mit dem Verbraucherschutz hat die Deutsche Bahn nachgegeben und die Kündigungsfrist der Bahncard auf vier Wochen verringert. Ein viel wichtigeres Problem bleibt jedoch bestehen: die automatische Verlängerung.

Update vom 24. Februar 2025: Die Deutsche Bahn hatte freiwillig die Kündigungsfrist der Bahncard von sechs auf vier Wochen reduziert, um juristischem Ärger mit Verbraucherschützern aus dem Weg zu gehen. Doch der echte Streitpunkt bleibt: die automatische Verlängerung der Bahncard um ein volles Jahr, wenn eben nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Hier greifen nämlich, anders als der Verbraucherschutz kritisiert hatte, nicht die Regeln für faire Verbraucherverträge. Nach diesen müsste ein Laufzeitvertrag oder ein Abo eigentlich nach spätestens zwei Jahren geändert werden, sodass Kunden monatlich kündigen können.

Auf die Bahncard ist das der Stiftung Warentest zufolge nicht anwendbar. Diese sei ausschließlich ein Rabattangebot, keine eigene Dienstleistung. Damit steht erst einmal fest: Wer die Kündigung der Bahncard verpasst, hängt ein weiteres Jahr im Abo fest.

Aber immerhin eine kleine Stärkung der Bahnkunden gibt es: Die Bahn darf nicht mehr auf schriftlicher Kündigung mit Unterschrift bestehen. Auch ohne Unterschrift, etwa ausschließlich per Mail, muss die DB eine Kündigung der Bahncard in Zukunft akzeptieren. Wer also am Abend des letzten Tages noch schnell eine Mail abschicken kann, kann sich so möglich einfach vor zusätzlichen Kosten für ein weiteres Jahr schützen.

Originalartikel vom 23. Juli 2024:

Bahncard einfacher kündigen: DB gibt Verbraucherzentrale nach

Mit einer Bahncard können Vielfahrer bei der Deutschen Bahn kräftig sparen. Ob 25 oder 50 Prozent Rabatt, der Kauf lohnt sich oft schon nach wenigen Fahrten, besonders auf langen und daher teureren Strecken. Mit einer Bahncard 100 fahrt ihr sogar komplett ohne Extra-Kosten, dafür aber auch für einen viel höheren Abopreis.

So praktisch die Bahncard im Alltag vieler Bahnfahrer auch ist, umso unschöner erweist sie sich, wenn ihr sie dann loswerden wollt. Der Verbraucherschutz Thüringen hatte die unzureichenden Kündigungsformalitäten der DB bereits klar bemängelt und Klage erhoben. Freiwillig soll die Bahn jetzt zumindest einen der Kritikpunkte angegangen sein: die Kündigungsfrist.Link

Statt wie bisher bis sechs Wochen vor Laufzeitende können DB-Kunden ihre Bahncard nun bis zu vier Wochen vor dem Stichtag kündigen. Die entsprechende Änderung an ihren Geschäftsbedingungen habe die DB laut Verbraucherzentrale bereits im Juni vorgenommen (Quelle: MDR). Den Verbraucherschützern zufolge ist das zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber eben auch noch nicht genug.

DB saniert die Riedbahn – ohne diese Strecke geht auf deutschen Schienen fast nichts:LinkDeutsche Bahn: Die Sanierung der Riedbahn beginnt

Monatliche Kündigung in Sicht? Deutsche Bahn muss dringend nachbessern

Denn gesetzlich vorgeschrieben ist noch mehr: Verträge mit Laufzeit müssen nach deren Ende automatisch monatlich kündbar werden. Das Bahncard-Abo hingegen verlängert sich auch mit der vierwöchigen Kündigungsfrist um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig erfolgt.

So habe sich die DB zwar mit der Kündigungsfrist bereits teilweise geschlagen gegeben, so die Verbraucherschützer. Doch die Klage soll bleiben und langfristige Rechtssicherheit für DB-Kunden garantieren. Das heißt, auch die Bahn soll der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und Bahncard-Kunden spätestens nach Ende einer zweijährigen Laufzeit die monatliche Kündigung ermöglichen.Link