Bundesgerichtshof: Bundeskartellamt darf Apple strenger überwachen
Apple hat laut Bundesgerichtshof eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb". Deshalb darf das Bundeskartellamt jetzt näher hinschauen.


Apple hat laut Bundesgerichtshof eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb". Deshalb darf das Bundeskartellamt jetzt näher hinschauen.