Nach BGH-Urteil: Apple übt Kritik am Bundeskartellamt

Der Bundesgerichtshof hat gestern die Berufung Apples gegen eine Feststellung des Bundeskartellamts abgelehnt und bestätigt, dass Apple in Deutschland eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Auf dieser Einstufung basierend hat das Bundeskartellamt über die nächsten fünf Jahre hinweg die Möglichkeit, das Marktverhalten von Apple strenger zu überwachen und beispielsweise gezielt gegen als wettbewerbsgefährdend […] Der Beitrag Nach BGH-Urteil: Apple übt Kritik am Bundeskartellamt erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Mär 19, 2025 - 10:16
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Nach BGH-Urteil: Apple übt Kritik am Bundeskartellamt

Der Bundesgerichtshof hat gestern die Berufung Apples gegen eine Feststellung des Bundeskartellamts abgelehnt und bestätigt, dass Apple in Deutschland eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat.

Auf dieser Einstufung basierend hat das Bundeskartellamt über die nächsten fünf Jahre hinweg die Möglichkeit, das Marktverhalten von Apple strenger zu überwachen und beispielsweise gezielt gegen als wettbewerbsgefährdend angesehene Verhaltensweisen vorzugehen.

Andreas Mund Bundeskartellamt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Apple widerspricht dem Kartellamt

Auf unsere Berichterstattung hin hat Apple uns die folgende Stellungnahme übermittelt, in der das Unternehmen einmal mehr die Einschätzung betont, dass es die Ansichten der deutschen Behörden als gravierende Fehleinschätzung ansieht.

Apple ist stolz darauf, in jedem Markt, in dem wir tätig sind, ein Motor für Innovation, Arbeitsplätze und Wettbewerb zu sein. Apple ist in Deutschland einem harten Wettbewerb ausgesetzt. Wir stimmen der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu, die Einordnung des Bundeskartellamts beizubehalten. Sie vernachlässigt den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit von Nutzer:innen in den Mittelpunkt stellt.

Im Gegensatz zur Feststellung des Bundeskartellamts betrachtet Apple seine Marktstellung in Deutschland als deutlich weniger relevant. Im Smartphone-Segment bewege sich Apples Marktanteil an den Verkaufszahlen in Deutschland gemessen lediglich zwischen 30 und 35 Prozent. Weltweit liegt Apple mit einem Marktanteil von 15 bis 20 Prozent hinter Samsung an zweiter Stelle.

Argumenten wie der auch vom Bundesgerichtshof angesprochenen zu festen Bindung an das eigene Ökosystem hält Apple entgegen, dass die Kunden sich aus Zufriedenheit für die Produkte entscheiden, nicht aus Zwang.

Apple betont sein gesamtheitliches Ökosystem

Im Gegensatz zu anderen Unternehmen, die vom Bundeskartellamt ebenfalls als marktbeherrschend eingestuft wurden, sieht Apple sein Geschäftsmodell in erster Linie als hardwarezentriert. Das Unternehmen konzentriere sich auf sichere, zuverlässige und qualitativ hochwertige Geräte, anstatt vorrangig digitale Plattformen oder Nutzerdaten kommerziell zu verwerten. Die Hardware und Software von Apple werde für ein optimales Benutzererlebnis stets als integriertes System angeboten. Diesem Umstand wird die von den Regulatoren vorgenommene Einteilung in einzelne Märkte wie „nacktes Gerät“, Betriebssystem und App Store aus der Sicht Apples nicht gerecht.

Als Plattformbetreiber sei es unumgänglich, dass Apple Regeln vorgibt, um eine sichere und hochwertige Umgebung für Nutzer und Entwickler zu gewährleisten.

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