Hessen plant flächendeckendes Handyverbot an Schulen
Ab dem kommenden Schuljahr soll die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte an Hessens Schulen gesetzlich geregelt und deutlich eingeschränkt werden. Die schwarz-rote Landesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf (PDF-Download) vorgelegt, der Änderungen am Hessischen Schulgesetz vorsieht. Der Entwurf wurde bereits in den Landtag eingebracht und soll zum 1. August 2025 in Kraft treten. Demnach wird die Verwendung […] Der Beitrag Hessen plant flächendeckendes Handyverbot an Schulen erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Ab dem kommenden Schuljahr soll die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte an Hessens Schulen gesetzlich geregelt und deutlich eingeschränkt werden. Die schwarz-rote Landesregierung hat hierzu einen Gesetzentwurf (PDF-Download) vorgelegt, der Änderungen am Hessischen Schulgesetz vorsieht. Der Entwurf wurde bereits in den Landtag eingebracht und soll zum 1. August 2025 in Kraft treten.
Demnach wird die Verwendung von Smartphones, Tablets und Smartwatches im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt – das Mitführen bleibt hingegen erlaubt. Lehrkräfte sollen künftig berechtigt sein, Geräte bei unzulässiger Nutzung vorübergehend einzubehalten. Die Rückgabe soll am Ende des Unterrichtstags erfolgen.
Klar definierte Ausnahmen vorgesehen
Ausnahmen von diesem Verbot sind laut Gesetzentwurf nur in bestimmten Fällen zulässig: etwa zur unterrichtlichen Nutzung, bei Schulveranstaltungen oder innerhalb von Ganztagsangeboten. Auch Schulordnungen weiterführender Schulen dürfen unter bestimmten Bedingungen eine Nutzung in festgelegten Bereichen oder zu bestimmten Zeiten gestatten. In Notfällen oder bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Nutzung ebenfalls erlaubt sein.
Für Grundschulen sieht der Entwurf dagegen keine Ausnahmeregelungen vor. Dort soll die private Nutzung digitaler Geräte grundsätzlich ausgeschlossen bleiben. Schulen für Erwachsene sind von der Regelung nicht betroffen.
Aus dem Gesetzentwurf von CDU und SPD
Gesetzliche Grundlage soll Rechtssicherheit schaffen
In der Begründung des Gesetzentwurfs verweist die Landesregierung auf die zunehmende Bedeutung digitaler Geräte im Alltag junger Menschen. Neben Chancen, etwa beim Kompetenzerwerb für eine digitale Lebenswelt, würden auch Risiken bestehen – darunter Ablenkung im Unterricht, Mobbing oder die Verbreitung problematischer Inhalte.
Der Gesetzentwurf betont, dass Schulen sowohl Orte der digitalen Bildung als auch geschützte Räume sein müssten. Die gesetzliche Regelung solle Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen und die Schulen bei der Umsetzung einheitlicher Standards unterstützen. Gleichzeitig wird im Schulgesetz künftig auch der Auftrag verankert, digitale Kompetenzen altersgerecht zu vermitteln.
Hessenschau: Handyverbot an Schulen geplant
Ein generelles Verbot des Mitführens mobiler Geräte sei rechtlich nicht zulässig, heißt es weiter. Die Neuregelung beschränke sich daher auf die Nutzung – mit dem Ziel, einen verantwortungsvollen Umgang zu fördern, ohne den Zugang zu digitalen Geräten grundsätzlich zu blockieren.
Zum Nachlesen:
- Baden-Württemberg:Handynutzung an Schulen soll eingeschränkt werden
- Berlin: Handyverbot an Schulen gefordert
- Australien: Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige
- Norwegen: Social Media zukünftig erst ab 15
- Frankreich: Kein Smartphone bis zum 13. Lebensjahr
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