EU-Strafe wegen Browserauswahl: Apple duckt sich wohl weg
Apple könnte einem Bußgeld der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Browserauswahl auf dem iPhone entgehen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters, die sich ihrerseits auf gut informierte Kreise beruft, reichen die Nachbesserungen des Konzerns offenbar aus, um den Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) zu entsprechen. Die Wettbewerbshüter hatten im vergangenen Jahr eine Untersuchung eingeleitet, […] Der Beitrag EU-Strafe wegen Browserauswahl: Apple duckt sich wohl weg erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Apple könnte einem Bußgeld der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Browserauswahl auf dem iPhone entgehen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters, die sich ihrerseits auf gut informierte Kreise beruft, reichen die Nachbesserungen des Konzerns offenbar aus, um den Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) zu entsprechen.
Die Wettbewerbshüter hatten im vergangenen Jahr eine Untersuchung eingeleitet, weil sie vermuteten, dass Nutzerinnen und Nutzer durch die damalige Gestaltung der Auswahloberfläche bei der Wahl von Webbrowsern und Suchmaschinen eingeschränkt würden.
- EU-Kommission: Untersuchungen gegen Apple eingeleitet
Nach aktuellem Stand werde das Verfahren gegen Apple bereits in den kommenden Tagen beendet, so Reuters. Eine offizielle Stellungnahme der Kommission liegt bisher nicht vor. Der DMA verpflichtet große digitale Plattformen zu mehr Offenheit und soll dafür sorgen, dass auch kleinere Anbieter am Markt bestehen können.
Anpassungen konnten Sanktionen verhindern
Im konkreten Fall hatte Apple Änderungen an der Benutzerführung vorgenommen, um die freie Auswahl eines Standard-Browsers im Sinne der Kommission zu erleichtern. Sollte die EU-Kommission dies als ausreichend einstufen, und danach sieht es offenbar aus, wird auf eine Strafe verzichtet.
- Standardbrowser: Apple überarbeitet Auswahlfunktion
Möglich wären ansonsten Geldbußen in Milliardenhöhe – die europäischen Digitalgesetze erlaubten bei festgestellten Verstößen Strafzahlungen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens.
Zeitgleich zur erwarteten Verfahrenseinstellung laufen weitere Untersuchungen gegen Apple. In einem anderen Verfahren wird geprüft, ob Apple Entwicklern verbietet, auf alternative Kaufangebote außerhalb des App Stores hinzuweisen. Auch hier könnten Auflagen oder Sanktionen folgen, falls die Kommission zu dem Schluss kommt, dass der Konzern gegen die Regeln des DMA verstößt.
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