Stiftung Warentest getestet: Test-Profis holen sich vor Gericht eine blutige Nase
Die Stiftung Warentest ist eine Institution in der deutschen Produkttest-Landschaft. Die über Jahre erarbeitete Sonderstellung und fast garantierte Verlässlichkeit hat mit einem Urteil jedoch einen Knacks bekommen. Denn ausgerechnet bei einem Rauchmelder-Test haben die Testprofis versagt – wohl mit teuren Folgen.

Die Stiftung Warentest ist eine Institution in der deutschen Produkttest-Landschaft. Die über Jahre erarbeitete Sonderstellung und fast garantierte Verlässlichkeit hat mit einem Urteil jedoch einen Knacks bekommen. Denn ausgerechnet bei einem Rauchmelder-Test haben die Testprofis versagt – wohl mit teuren Folgen.
Stiftung Warentest fällt durch: Rauchmelder-Test wird zum teuren Fiasko
Es dürfte das erste Mal sein, dass ein Gericht die Stiftung Warentest (StiWa) zu Schadensersatz verklagt. Der Grund: Beim Rauchmelder-Test 2020 wurden Produkte der Firma Pyrexx zu Unrecht als „mangelhaft“ bewertet.
Das von der Stiftung Warentest beauftragte Prüfinstitut aus Belgien hatte nicht nach den Vorgaben der in dem Fall einschlägigen DIN-Norm getestet. Es wurde mit Feuern getestet, deren Rauchentwicklung zu gering war, als dass die Pyrexx-Produkte sie hätten feststellen können – oder müssen. Darüber berichtet das juristische Fachmagazin Legal Tribune Online (LTO).
Nach Ansicht des zuständigen Landgerichts Frankfurt hat der Hersteller damit jetzt auch einen Schadensersatzanspruch gegenüber der StiWa. Pyrexx’ Forderungen belaufen sich auf mehr als 7 Millionen Euro.
Ob die Stiftung Warentest das zahlen muss oder wie viel, ist noch völlig unklar. So muss das Gericht zunächst über die Höhe entscheiden. Außerdem hat die StiWa bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Das Testurteil mangelhaft habe man bereits im Februar 2024 „freiwillig öffentlich zurückgenommen“, so StiWa-Sprecher Michael Nowak.
Pyrexx’ Anwälte führten einen Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent in Folge des Testberichts der StiWa an. Für die Warentester hingegen steht das beauftragte Testlabor in der Pflicht. Schließlich sei dort der Fehler passiert.Link
Stiftung Warentest will Grundsatzfrage klären lassen
Dazu kommt, dass die zugrundeliegenden Testberichte zunächst nicht einmal der Stiftung Warentest selbst vorgelegen haben sollen. Die Richter rechnen das Verschulden trotzdem der StiWa an. Sie müsse durch ihre positive öffentliche Reputation sowie die Vergabe ans Testlabor und die Veröffentlichung des Testberichts für verlässliche Ergebnisse sorgen. Eben diese Mischung habe auch zum Reputationsverlust und den Einbußen für den Hersteller gesorgt.
Für die StiWa könnte diese Ansicht – auch neben der womöglich millionenschweren Schadensersatzforderung – ernste Folgen haben: Man spricht von einem „unüberschaubaren Risiko“, wenn die StiWa grundsätzlich für Fehler von beauftragten Prüfinstituten haften müsse.
„Unsere Sorge: Die Stiftung Warentest könnte dann keine anbieterunabhängigen, vergleichenden Warentests mehr in bewährter Weise durchführen. Daher ist dieses Verfahren auch im Interesse aller Verbraucherinnen und Verbraucher“, so Nowak weiter.
Diese Grundsatzentscheidung soll durch die Revision und gegebenenfalls weitere Verfahren getroffen werden. Bis wirklich klar ist, wer die Schuld am Testfehler und dessen Folgen zu tragen hat, dürfte es noch einige Zeit dauern.
Bei Produktvergleichen wie denen der Stiftung Warentest solltet ihr diese 5 Dinge beachten:LinkStiftung Warentest, Öko-Test und Co.: Auf diese 5 Dinge solltet ihr achten