BGH bestätigt: Apple wird unter strengere Kartellaufsicht gestellt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Apple ist ein Unternehmen mit „marktübergreifender wirtschaftlicher Machtposition“ und unterliegt daher einer strengeren Aufsicht. Die Entscheidung führt zu einer verstärkten Kontrolle durch das Bundeskartellamt und erweitert die regulatorischen Eingriffsmöglichkeiten in Apples Geschäftsmodell. Apple unter Beobachtung Apple befindet sich seit Jahren unter verstärkter Beobachtung internationaler Wettbewerbsbehörden. Die Entscheidung des BGH stellt […]

Mär 18, 2025 - 16:25
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BGH bestätigt: Apple wird unter strengere Kartellaufsicht gestellt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden: Apple ist ein Unternehmen mit „marktübergreifender wirtschaftlicher Machtposition“ und unterliegt daher einer strengeren Aufsicht. Die Entscheidung führt zu einer verstärkten Kontrolle durch das Bundeskartellamt und erweitert die regulatorischen Eingriffsmöglichkeiten in Apples Geschäftsmodell.

Apple unter Beobachtung

Apple befindet sich seit Jahren unter verstärkter Beobachtung internationaler Wettbewerbsbehörden. Die Entscheidung des BGH stellt eine schmerzhafte Niederlage im deutschen Markt für das Unternehmen dar. Das Bundeskartellamt hatte Apple bereits im April 2023 als ein Unternehmen mit „wirtschaftlicher Machtposition“ eingestuft. Apple legte dagegen Beschwerde ein – und hat nun verloren.

Das Urteil basiert auf § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das speziell dafür geschaffen wurde, um marktstarke Digitalkonzerne strenger zu regulieren. Das Gesetz sieht einen zweistufigen Prozess vor. Zunächst wird festgestellt, ob ein Unternehmen durch seine Marktmacht eine besondere Bedeutung für den Wettbewerb hat. Trifft dies zu, erhält das Bundeskartellamt die Befugnis, gezielt gegen wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken vorzugehen.

Laut dem Urteil spielt Apple eine zentrale Rolle im digitalen Markt, insbesondere durch seine Betriebssysteme und den App Store. Entwickler, die Software für iPhones oder iPads anbieten wollen, sind auf Apples Plattform angewiesen. Zudem betreibt Apple eigene digitale Dienste, die eng mit seiner Hardware verknüpft sind. Das Bundeskartellamt sieht hierin eine strategische Möglichkeit, den Wettbewerb langfristig zu beeinflussen – selbst ohne akuten Wettbewerbsverstoß.

Welche Auswirkungen hat das Urteil?

Die Einstufung als marktbeherrschendes Unternehmen bleibt für fünf Jahre bestehen. In dieser Zeit kann das Bundeskartellamt gezielt gegen wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen vorgehen. Bereits im Fokus der Behörde sind Apples Tracking-Regelung für Drittanbieter-Apps. Hier könnten bald neue Restriktionen auf den Konzern zukommen.

Schließlich wird sich Apple in den kommenden Jahren auf mehr Regulierungsdruck einstellen müssen. Für Nutzer könnte das bedeuten, dass sich Apples App-Store-Politik ändern muss und dass Drittanbieter mehr Freiheiten bekommen.