„Zu mächtig“: Klatsche für Apple vorm Bundesgerichtshof
Schlechte Nachrichten für Apple: Ein frisches Urteil setzt den kalifornischen Konzern hierzulande stark unter Druck. Apple drohen in Deutschland erhebliche...

Schlechte Nachrichten für Apple: Ein frisches Urteil setzt den kalifornischen Konzern hierzulande stark unter Druck.
Apple drohen in Deutschland erhebliche Einschränkungen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) heute eine Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt hat.
„Apple hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung“
Die Behörde hatte Apple bereits 2023 als Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ eingestuft. Dieser Status gibt den Wettbewerbshütern weitreichende Befugnisse, um gezielt gegen mögliche Wettbewerbsverstöße des US-Konzerns vorzugehen.
„Apple kann Wettbewerber benachteiligen“
Apple hatte gegen diese Einstufung geklagt, ist damit aber heute vor dem BGH gescheitert. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Apple aufgrund seiner wirtschaftlichen Macht, seiner enormen Reichweite und der tiefen Integration eigener Dienste die Möglichkeit hat, den Wettbewerb erheblich zu beeinflussen. Der Einfluss des Konzerns reiche weit über einzelne Märkte hinaus und könne Wettbewerber benachteiligen.
Besonders kritisch sehen die Kartellwächter, wie Apple mit seiner geschlossenen Plattform und dem App Store den Zugang für andere Anbieter kontrolliere und eigene Dienste bevorzuge. Damit schaffe Apple „eine eigene digitale Welt, in der alternative Angebote es schwer haben“. Auch die Verzahnung von Hardware, Software und Diensten wird als problematisch bewertet.
Bundeskartellamt kann Apple-Geschäftsmodelle stoppen
Für Apple bedeutet das Urteil, dass das Bundeskartellamt künftig schärfer eingreifen kann. Neue Funktionen oder Geschäftsmodelle könnten gestoppt oder untersagt werden, wenn sie den Wettbewerb behindern.
Besonders im Blick stehen dabei Themen wie der App Store, die Datenverarbeitung sowie mögliche Behinderungen von Drittanbietern.
Apple: Wir ziehen notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof
Apple reagierte enttäuscht auf die Entscheidung, hält sie aber für vorläufig und will notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen. Die Bundesbehörde kündigte hingegen an, den Einfluss Apples weiterhin genau zu beobachten und mögliche Verfahren einzuleiten, „um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern“.
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