Elektroschrott-Streit: Lidl wehrt sich gegen Rücknahme – und verliert

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, dass Lidl ausgediente Elektrokleingeräte kostenlos zurücknehmen muss (Az. 9 U 1090/24). Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte den Discounter verklagt, nachdem Testbesuche gezeigt hatten, dass […]

Mär 28, 2025 - 08:50
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Elektroschrott-Streit: Lidl wehrt sich gegen Rücknahme – und verliert
Lidl

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat entschieden, dass Lidl ausgediente Elektrokleingeräte kostenlos zurücknehmen muss (Az. 9 U 1090/24).

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte den Discounter verklagt, nachdem Testbesuche gezeigt hatten, dass Lidl der gesetzlichen Rücknahmepflicht nicht nachkommt. Vor Gericht argumentierte Lidl, dass die Verpflichtung für Lebensmittelhändler verfassungswidrig sei.

Das Gericht wies diesen Einwand zurück und stellte fest, dass die Rücknahmepflicht durch EU-Recht gedeckt ist (siehe PDF). Eine Revision wurde nicht zugelassen, Lidl kann jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Hintergrund des Urteils

Lidl verkauft neben Lebensmitteln auch Elektrogeräte und ist daher verpflichtet, alte Elektrokleingeräte zurückzunehmen. Das Gericht betonte, dass diese Verpflichtung keine unzulässige Ungleichbehandlung darstelle. Der Gesetzgeber dürfe große Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern zur Rücknahme verpflichten, da diese regelmäßig von Verbrauchern aufgesucht würden und daher eine zentrale Rolle bei der Sammlung von Elektroschrott spielten.

Deutschland verfehlt derzeit die EU-Vorgaben für die Sammlung von Elektroschrott deutlich. Im Jahr 2023 wird die Sammelquote nur 29,5 Prozent statt der vorgeschriebenen 65 Prozent betragen. Wegen der Nichterfüllung hat die EU bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die DUH kündigte an, weiter zu kontrollieren, ob Lidl und andere Händler die Rücknahmepflicht einhalten.


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