Französischer Finanzhammer: Apple muss 150 Millionen Euro zahlen

Die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la concurrence hat Apple zu einer Geldstrafe von 150 Millionen Euro verurteilt. Der Vorwurf lautet, Apple habe zwischen April 2021 und Juli 2023 seine dominante Position im Markt für mobile Apps auf iOS- und iPadOS-Geräten missbraucht. Konkret kritisiert die Behörde die Umsetzung der sogenannten „App Tracking Transparency“ (ATT), die Apple […] Der Beitrag Französischer Finanzhammer: Apple muss 150 Millionen Euro zahlen erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Mär 31, 2025 - 17:32
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Französischer Finanzhammer: Apple muss 150 Millionen Euro zahlen

Die französische Wettbewerbsbehörde Autorité de la concurrence hat Apple zu einer Geldstrafe von 150 Millionen Euro verurteilt. Der Vorwurf lautet, Apple habe zwischen April 2021 und Juli 2023 seine dominante Position im Markt für mobile Apps auf iOS- und iPadOS-Geräten missbraucht. Konkret kritisiert die Behörde die Umsetzung der sogenannten „App Tracking Transparency“ (ATT), die Apple mit der Einführung von iOS 14.5 im April 2021 implementiert hat.

App Tracking Transparency

Das ATT-System fordert Nutzer auf, dem Tracking ihrer Aktivitäten durch Apps ausdrücklich zuzustimmen. Ziel sei es laut Apple, die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Die Wettbewerbsbehörde bemängelt jedoch, dass die konkrete Umsetzung weder notwendig noch verhältnismäßig sei.

Die Vielzahl an Zustimmungsfenstern erschwere die Nutzung von Drittanbieter-Apps erheblich und behindere einen neutralen Zugang zu Werbedaten. Besonders kleine App-Entwickler seien durch diese Praxis benachteiligt, da sie stärker auf Werbeeinnahmen durch Drittanbieterdaten angewiesen seien.

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Kritik an unterschiedlicher Handhabung

Ein weiterer Kritikpunkt ist die unterschiedliche Behandlung von Apps, je nachdem ob diese von Drittanbietern oder Apple selbst stammen. Während Apps von Drittanbietern ein doppeltes Einverständnis der Nutzer einholen müssen, gelte dies für Apples eigene Apps nicht in gleichem Maße – zumindest nicht von Anfang an. Erst mit der Einführung von iOS 15 holten auch Apple-eigene Apps eine entsprechende Einwilligung ein. Diese Ungleichbehandlung sei nach Ansicht der Behörde wettbewerbsverzerrend und benachteilige insbesondere kleinere Entwickler, die über weniger eigene Nutzerdaten verfügen.

Die Behörde betonte, dass die Absicht des ATT-Systems grundsätzlich nicht in Frage stehe, jedoch die konkrete Umsetzung als unverhältnismäßig angesehen werde. Verbesserungen, wie sie von der französischen Datenschutzbehörde CNIL vorgeschlagen wurden, hätten die Benachteiligungen vermeiden können, ohne die Datenschutzstandards zu gefährden.

Apple App Tracking Transparenz Meldung

Auch in Deutschland Bedenken

Auch die deutschen Behörden betrachten Apples App Tracking Transparency kritisch. Das Bundeskartellamt hat jüngst Bedenken geäußert, dass Apple durch seine Datenschutzmaßnahmen eigene Dienste bevorzugen könnte. Insbesondere kritisiert die deutsche Behörde, dass der Begriff „Tracking“ vor allem die unternehmensübergreifende Datenverarbeitung betrifft, während Apple-eigene Dienste kaum Einschränkungen unterliegen.

Zudem würden bei Apples eigenen Anwendungen weniger strikte Einwilligungsmechanismen gelten. Dies könne dazu führen, dass Nutzer tendenziell eher einer Datenverarbeitung durch Apple als durch Konkurrenzdienste zustimmen.

Apple kann in Berufung gehen

Apple hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Die Wettbewerbsbehörde hält jedoch an ihrer Einschätzung fest, dass die Art und Weise der ATT-Implementierung den Markt verzerrt und insbesondere kleinere Anbieter benachteiligt habe.

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