Vordere Scheiben beim Auto tönen – ist das legal und mit TÜV möglich?

Das Tönen von Autoscheiben ist beliebt. Es verspricht weniger Hitze und eine optische Aufwertung. Das ist auch nachträglich möglich. Doch ihr müsst einiges beachten.Welche Tönungsfolie darf verwendet werden?Wollt ihr Tönungsfolien auf euren Autoscheiben anbringen, müssen diese über eine Bauartgenehmigung verfügen, damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht erlischt. Die Prüfnummer der Folie muss auf jeder einzelnen Scheibe zu erkennen sein.  Achtet außerdem darauf, die Bauartgenehmigung immer im Auto zu haben, damit ihr sie jederzeit vorzeigen könnt.   Verkehrssicherheit und Tönungsfolien: Was ihr wissen solltetFür die hinteren Scheiben findet ihr im Handel genehmigte Tönungsfolien. Für die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben sieht das anders anders, denn durch die Tönungsfolien darf die Verkehrssicherheit eures Autos nicht beeinträchtigt werden. Laut § 30 StVZO müssen alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, „so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt“. Im Hinblick auf die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben bedeutet das, dass sie jederzeit eine freie Sicht gewähren müssen. Aus diesem Grund dürft ihr dort keine Tönungsfolien aufbringen. Selbst eine durchsichtige Folie ist auf den Windschutzscheibe nicht erlaubt, da sich Blasen oder Wellen bilden können, die die Sicht verzerren.Zur Verkehrssicherheit gehört noch viel mehr als durchsichtige Scheiben. Im Video erfahrt ihr mehr:LinkVerkehrssicherheit: Tipps für den UrlaubWo ist die Tönung der Scheiben erlaubt?Bei den meisten modernen Fahrzeugen sind Front- und Seitenscheiben bereits ab Werk getönt. Um eine gute Sicht zu gewährleisten, haben diese eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70 Prozent.Wie der ADAC erklärt, sind Tönungsfolien auf den hinteren Seitenfenstern ab der B-Säule sowie auf der Heckscheibe erlaubt. Auf der Frontscheibe darf am oberen Rand höchstens ein zehn Zentimeter breiter Tönungsstreifen vorhanden sein. Die komplette Nachtönung der Front- und vorderen Seitenscheiben ist laut TÜV nicht zulässig.LinkWelche Strafen drohen bei unerlaubter Tönung der Scheiben?Die falsche oder nicht genehmigte Anbringung von Tönungsfolien kann nicht nur die Verkehrssicherheit gefährden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:Habt ihr eine nicht genehmigte Tönungsfolie angebracht oder könnt ihr die Bauartgenehmigung nicht nachweisen, droht der Verlust der Betriebserlaubnis. Wenn ihr zwar ordnungsgemäße Folien habt, aber die Genehmigung vergesst und nicht vorzeigen könnt, kostet das zehn Euro Bußgeld. Wurde festgestellt, dass die Folien eure Sicht eingeschränkt haben, kostet das ebenfalls zehn Euro. Ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug zieht ein Bußgeld von 25 Euro nach sich. Sollte die Polizei zu dem Schluss kommen, dass die Verdunklungsfolien die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, werden sogar 90 Euro und ein Punkt ins Flensburg fällig. Die nächste TÜV-Prüfung besteht ihr dann natürlich auch nicht.Es lohnt sich, bei der Wahl und Anbringung von Tönungsfolien auf die Vorschriften zu achten. Denn wer sich an die Regeln hält, vermeidet nicht nur unangenehme Strafen, sondern trägt auch dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.LinkLink

Mär 29, 2025 - 13:33
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Vordere Scheiben beim Auto tönen – ist das legal und mit TÜV möglich?

Das Tönen von Autoscheiben ist beliebt. Es verspricht weniger Hitze und eine optische Aufwertung. Das ist auch nachträglich möglich. Doch ihr müsst einiges beachten.

Welche Tönungsfolie darf verwendet werden?

Wollt ihr Tönungsfolien auf euren Autoscheiben anbringen, müssen diese über eine Bauartgenehmigung verfügen, damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht erlischt. Die Prüfnummer der Folie muss auf jeder einzelnen Scheibe zu erkennen sein.  Achtet außerdem darauf, die Bauartgenehmigung immer im Auto zu haben, damit ihr sie jederzeit vorzeigen könnt.   

Verkehrssicherheit und Tönungsfolien: Was ihr wissen solltet

Für die hinteren Scheiben findet ihr im Handel genehmigte Tönungsfolien. Für die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben sieht das anders anders, denn durch die Tönungsfolien darf die Verkehrssicherheit eures Autos nicht beeinträchtigt werden. Laut § 30 StVZO müssen alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, „so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt“. 

Im Hinblick auf die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben bedeutet das, dass sie jederzeit eine freie Sicht gewähren müssen. Aus diesem Grund dürft ihr dort keine Tönungsfolien aufbringen. Selbst eine durchsichtige Folie ist auf den Windschutzscheibe nicht erlaubt, da sich Blasen oder Wellen bilden können, die die Sicht verzerren.

Zur Verkehrssicherheit gehört noch viel mehr als durchsichtige Scheiben. Im Video erfahrt ihr mehr:LinkVerkehrssicherheit: Tipps für den Urlaub

Wo ist die Tönung der Scheiben erlaubt?

Bei den meisten modernen Fahrzeugen sind Front- und Seitenscheiben bereits ab Werk getönt. Um eine gute Sicht zu gewährleisten, haben diese eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70 Prozent.

Wie der ADAC erklärt, sind Tönungsfolien auf den hinteren Seitenfenstern ab der B-Säule sowie auf der Heckscheibe erlaubt. Auf der Frontscheibe darf am oberen Rand höchstens ein zehn Zentimeter breiter Tönungsstreifen vorhanden sein. Die komplette Nachtönung der Front- und vorderen Seitenscheiben ist laut TÜV nicht zulässig.Link

Welche Strafen drohen bei unerlaubter Tönung der Scheiben?

Die falsche oder nicht genehmigte Anbringung von Tönungsfolien kann nicht nur die Verkehrssicherheit gefährden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:Habt ihr eine nicht genehmigte Tönungsfolie angebracht oder könnt ihr die Bauartgenehmigung nicht nachweisen, droht der Verlust der Betriebserlaubnis. Wenn ihr zwar ordnungsgemäße Folien habt, aber die Genehmigung vergesst und nicht vorzeigen könnt, kostet das zehn Euro Bußgeld. Wurde festgestellt, dass die Folien eure Sicht eingeschränkt haben, kostet das ebenfalls zehn Euro.
Ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug zieht ein Bußgeld von 25 Euro nach sich.
Sollte die Polizei zu dem Schluss kommen, dass die Verdunklungsfolien die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, werden sogar 90 Euro und ein Punkt ins Flensburg fällig. Die nächste TÜV-Prüfung besteht ihr dann natürlich auch nicht.

Es lohnt sich, bei der Wahl und Anbringung von Tönungsfolien auf die Vorschriften zu achten. Denn wer sich an die Regeln hält, vermeidet nicht nur unangenehme Strafen, sondern trägt auch dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.LinkLink