Elektronische Patientenakte ePA startet am 29. April
Der Termin für die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) steht jetzt. Das Bundesgesundheitsministerium hat den 29. April als Starttermin festgelegt. Der Termin ist zunächst nur über Umwege an die Öffentlichkeit gelangt. So hat Netzpolitik.org ein vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach veröffentlichtes Schreiben veröffentlicht, in dem die mit der Umsetzung des Projekts betrauten Gematik GmbH über […] Der Beitrag Elektronische Patientenakte ePA startet am 29. April erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Der Termin für die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) steht jetzt. Das Bundesgesundheitsministerium hat den 29. April als Starttermin festgelegt.
Der Termin ist zunächst nur über Umwege an die Öffentlichkeit gelangt. So hat Netzpolitik.org ein vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach veröffentlichtes Schreiben veröffentlicht, in dem die mit der Umsetzung des Projekts betrauten Gematik GmbH über den Beschluss informiert wird. In den bisherigen Modellregionen sei die ePA bereits fester Bestandteil des Versorgungsalltags und man habe durchweg positive Erfahrungen gemacht.
Im Verlauf der Probephase habe man drei zentrale Prinzipien für den weiteren Ausbau abgeleitet: Erstens stehe die Sicherheit der ePA an oberster Stelle, wofür in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen worden seien. Zweitens müsse die Einführung als ein wachsender Prozess verstanden werden, da die technische Nutzbarkeit stark von den eingesetzten Systemen vor Ort abhänge. Drittens sollten die Leistungserbringenden in der Einführungsphase nicht für äußere Rahmenbedingungen verantwortlich gemacht werden, die sie selbst nicht beeinflussen können.
Auf dieser Grundlage werde die ePA ab dem 29. April 2025 bundesweit nutzbar sein. Von diesem Stichtag an soll eine sogenannte Hochlaufphase dazu dienen, die ePA schrittweise in die Arbeitsabläufe der Beteiligten zu integrieren. Ab dem 1. Oktober 2025 soll die Nutzung der ePA dann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen bundesweit verpflichtend sein.
Sicherheitsexperten warnen vor übereiltem Start
Die Pläne des Ministeriums werden angesichts der zuletzt aufgedeckten, gravierenden Sicherheitslücken im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte vielerorts kritisch gesehen. Hacker des Chaos Computer Club (CCC) hatten gravierende Sicherheitsmängel der ePA offengelegt.
Während das Gesundheitsministerium verlauten lässt, dass inzwischen sämtliche Sicherheitsprobleme in diesem Zusammenhang behoben sind, herrscht unter Sicherheitsexperten weiterhin Skepsis. Die für die Aufdeckung der Probleme verantwortlichen Mitglieder des CCC haben erst im vergangenen Monat vor einem übereilten Start der Akte gewarnt: „Ich glaube, man kann in einer Testphase mit gerade einmal 230 Leistungserbringern noch nicht erkennen, ob die ePA auch im gesamten deutschen Gesundheitssystem sicher läuft“.
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