Google Automotive und Maps: Kombination mit Drittanbietern kommt

Das Bundeskartellamt hat mit Google (Alphabet Inc.) eine verbindliche Einigung über die Beseitigung von Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services (GAS) und der Google Maps-Plattform erzielt. Bisher war es Automobilherstellern […]

Apr 9, 2025 - 17:13
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Google Automotive und Maps: Kombination mit Drittanbietern kommt
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Das Bundeskartellamt hat mit Google (Alphabet Inc.) eine verbindliche Einigung über die Beseitigung von Wettbewerbsbeschränkungen bei den Google Automotive Services (GAS) und der Google Maps-Plattform erzielt.

Bisher war es Automobilherstellern nicht möglich, die Dienste Google Maps, Google Play und Google Assistant separat zu lizenzieren. Google hat sich nun verpflichtet, diese Dienste künftig auch einzeln anzubieten. Zudem werden vertragliche Regelungen abgeschafft, die Hersteller durch finanzielle oder technische Anreize zur ausschließlichen Nutzung von Google-Diensten bewegen.

Google wird außerdem Maßnahmen ergreifen, um die technische Kompatibilität mit den Diensten anderer Anbieter zu verbessern, heißt es.

Mehr Freiheiten für Drittanbieter im Kartendienst- und Infotainmentmarkt

Auch bei der Google Maps-Plattform werden bisherige Beschränkungen aufgehoben, die eine kombinierte Nutzung mit Diensten anderer Anbieter erschwerten. Unternehmen, die auf Kartendienste angewiesen sind – etwa in der Logistik oder im Transportwesen – sollen künftig verschiedene Anbieter flexibel kombinieren können.

So erlaubt Google jetzt die Darstellung eigener Karteninhalte auf fremden Plattformen, etwa auf Basis von OpenStreetMap. Dies betrifft auch die Points of Interest, bei denen Google bisher eine marktbeherrschende Stellung hatte.

Die wettbewerbsrechtlichen Verpflichtungszusagen von Google gelten für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind oder künftig zugelassen werden. Durch die Harmonisierung der Zulassungsverfahren in der EU gilt die Regelung de facto für den gesamten europäischen Markt.

Aufgrund weltweit einheitlicher technischer Standards im Automobilbereich können die Änderungen zudem Auswirkungen über Europa hinaus haben. Für Nutzer der Google Maps Plattform gelten die neuen Regelungen, sofern sie eine Rechnungsadresse im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angeben.

Das Verfahren wurde auf der Grundlage des § 19a GWB geführt, einer gesetzlichen Grundlage zur Regulierung großer digitaler Unternehmen mit marktübergreifender Bedeutung. Auf dieser Grundlage hat das Bundeskartellamt neben Google auch Verfahren gegen andere Technologiekonzerne wie Amazon, Apple, Meta und Microsoft eingeleitet oder bereits abgeschlossen.


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