Markenstreit um Apfel-Logo: Apple unterliegt „Apfelkiste“

Im Streit um ein Apfel-Logo hat Apple eine Niederlage gegen den Schweizer Onlineshop Apfelkiste.ch erlitten. Wie die Aargauer Zeitung mit...

Apr 9, 2025 - 11:57
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Markenstreit um Apfel-Logo: Apple unterliegt „Apfelkiste“

Im Streit um ein Apfel-Logo hat Apple eine Niederlage gegen den Schweizer Onlineshop Apfelkiste.ch erlitten.

Wie die Aargauer Zeitung mit Verweis auf die Handelszeitung berichtet, hatte Cupertino vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) beantragt, die Schweizer Marke teilweise zu widerrufen – allerdings ohne Erfolg.

„Keine Verwechslungsgefahr denkbar“

Obwohl das IGE Apples globale Bekanntheit als „überragend“ einstufte, sah es keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken. Besonders im Klang seien klare Unterschiede erkennbar.

Während „Apple“ aus zwei Silben besteht, habe „Apfelkiste.ch“ ganze sieben. Auch inhaltlich unterscheiden sich die Begriffe deutlich. „Apfelkiste“ verweist auf einen Apfelbehälter, das „.ch“ auf eine Internetadresse in der Schweiz.

Fortsetzung ungewiss

Weder Apple noch Apfelkiste.ch wollten sich zur Entscheidung äußern. Ob Apple rechtliche Schritte gegen das Urteil einleitet, bleibt abzuwarten.

Der Onlineshop mit Sitz in Baden verkauft Zubehör für Smartphones, Gadgets und Haushaltsgeräte – inklusive Produkte für Apple-Geräte.

Letzter Markenstreit kam in Brasilien vor Gericht

Nicht der erste Markenstreit, der Apple betrifft. In Brasilien läuft ein besonderer Markenrechtsstreit. Die Streitparteien waren Apple und das Elektronikunternehmen IGB Eletronica. Letztere stellt eine Serie an Android-Smartphones her, die sie „Gradiente iphone“ nannte.

IGB sah sich im Recht, in Brasilien die Marke iPhone früher als Apple eingetragen zu haben. Apple hatte den Stopp des Vertriebs der Gradiente-Geräte mit dem Argument gefordert, dass der Name iPhone durch das eigene Markenrecht auf Produktnamen mit einem kleinen „i“ zu Beginn gerechtfertigt sei.

IGB wiederum war der Ansicht, ein Verbot der Smartphones sei eine „Verletzung des freien Unternehmertums, des freien Wettbewerbs und des Markenschutzes“. Die Auseinandersetzung läuft immer noch. Wäre IGB in letzter Instanz der Gewinner, dürfte Apple ohne Lizenzabmachung keine iPhones in Brasilien (mehr) verkaufen.

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