Teilegutachten werden abgeschafft – neue Regelung startet im Juni

Ab dem 20. Juni 2025 dürfen technische Dienste keine Teilegutachten für Fahrzeugteile mehr ausstellen. Hersteller sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, stattdessen eine nationale Typgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu beantragen. Die […]

Apr 16, 2025 - 10:11
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Teilegutachten werden abgeschafft – neue Regelung startet im Juni
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Ab dem 20. Juni 2025 dürfen technische Dienste keine Teilegutachten für Fahrzeugteile mehr ausstellen. Hersteller sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, stattdessen eine nationale Typgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu beantragen.

Die Neuregelung betrifft insbesondere Hersteller, die ihre Produkte bisher auf Basis von Teilegutachten zertifizieren ließen. Für Fahrzeugteile, die bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mit fünfstelliger KBA-Nummer verfügen, gilt weiterhin Bestandsschutz.

Die nationale Teile-Typgenehmigung ist durch eine sechsstellige KBA-Kennung gekennzeichnet. Für bereits verbaute Fahrzeugteile mit bestehenden Teilegutachten ändert sich nichts: Diese behalten auch nach Inkrafttreten der neuen Regelung ihre Gültigkeit.

Es wurde eine Übergangsfrist von drei Jahren festgelegt. Bis zum 20. Juni 2028 dürfen Teilegutachten weiterhin verwendet werden – allerdings nur im Rahmen von Einzelabnahmen nach § 21 StVZO.

Hintergrund und Begründung der Neuregelung

Nach der Begründung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 19. Juni 2024 dient die Umstellung auf die nationale Teilegutachtenprüfung der Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Qualitätssicherung.

Die Länder hatten zuvor im Rahmen der Marktüberwachung eine erhebliche Anzahl fehlerhafter Teilegutachten festgestellt, was als nicht tolerierbar bewertet wurde. Diese Erkenntnisse führten zu einer gesetzlichen Neuausrichtung des Genehmigungsverfahrens.

Im Gegensatz zum bisherigen Verfahren ist das Kraftfahrt-Bundesamt künftig berechtigt, die Konformität genehmigter Fahrzeugteile nachträglich zu überprüfen. Außerdem kann das KBA erteilte Genehmigungen widerrufen. Die neue nationale Typgenehmigung soll dem KBA damit mehr Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten geben.


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