Negativer Schufa-Eintrag: Betroffene haben Grund zur Hoffnung
Wie lange darf ein negativer Schufa-Eintrag bestehen bleiben? Ein Gericht hat die Rechte der Verbraucher diesbezüglich jetzt deutlich gestärkt. Trotzdem will sich die Schufa nicht geschlagen geben und geht in Berufung.

Wie lange darf ein negativer Schufa-Eintrag bestehen bleiben? Ein Gericht hat die Rechte der Verbraucher diesbezüglich jetzt deutlich gestärkt. Trotzdem will sich die Schufa nicht geschlagen geben und geht in Berufung.
Schufa: Gericht entscheidet gegen lange Speicherung
Das Oberlandesgericht Köln hat in zweiter Instanz klargestellt, dass die Schufa erledigte Zahlungsstörungen nicht länger speichern darf. Bislang blieben entsprechende Einträge trotz Begleichung der Schulden bis zu drei Jahre bestehen und belasteten die Kreditwürdigkeit der Betroffenen. Nun müssen diese Einträge nach Begleichung der Forderung sofort gelöscht werden.
Das Urteil betrifft viele Menschen in Deutschland, deren Bonität durch alte, bereits beglichene Zahlungsstörungen negativ beeinflusst wurde. Gerade bei der Beantragung von Krediten, Mietwohnungen oder Mobilfunkverträgen kann ein negativer Schufa-Eintrag weitreichende Folgen haben. Durch das Urteil könnten Betroffene künftig schneller wieder eine bessere Bewertung erhalten und damit ihre Chancen auf einen Vertragsabschluss verbessern.
Doch die Schufa will sich mit dem Urteil nicht abfinden. Vorstandschef Ole Schröder erklärt gegenüber Medien, die Auskunftei habe Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt (Quelle: Handelsblatt). Die Schufa beruft sich dabei auf genehmigte Verhaltensregeln, die eine längere Speicherung rechtfertigen sollen.
Außerdem argumentiert sie mit früheren Gerichtsurteilen, die ihre bisherige Praxis bestätigt hätten. Dabei geht es der Schufa nicht nur um die Speicherdauer – ihr gesamtes Geschäftsmodell basiert auf der umfangreichen Datensammlung und der Prognosebewertung.Link
Schufa: Verbraucher müssen abwarten
Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt die Rechtslage unsicher. Wer aktuell von einem erledigten Schufa-Eintrag betroffen ist, kann sich zwar auf das Urteil des Oberlandesgerichts Köln berufen und eine Löschung verlangen – rechtssicher ist das aber erst, wenn der Bundesgerichtshof ein abschließendes Urteil gefällt hat.
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