Verbraucherschützer klagen gegen „Lidl Plus“-App
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die „Lidl Plus“-App. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass der Discounter nur unzureichend über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung seiner Kundenbindungs-App informiert. So werde nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass persönliche Daten der Nutzer eine Gegenleistung für die in der App angebotenen Rabatte darstellen. Im Zentrum der […] Der Beitrag Verbraucherschützer klagen gegen „Lidl Plus“-App erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen die „Lidl Plus“-App. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass der Discounter nur unzureichend über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Nutzung seiner Kundenbindungs-App informiert. So werde nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass persönliche Daten der Nutzer eine Gegenleistung für die in der App angebotenen Rabatte darstellen.
Im Zentrum der Kritik steht der Vorwurf, dass Lidl weder vor dem Abschluss des Nutzungsvertrages innerhalb der App noch in den zugehörigen Nutzungsbedingungen ausreichend offenlegt, welche Rolle persönliche Daten bei der Inanspruchnahme der Vergünstigungen spielen. Nach Auffassung der Verbraucherschützer stellt die Weitergabe personenbezogener Informationen zur kommerziellen Nutzung eine Form der Bezahlung dar, über die man als Nutzer im Vorfeld eindeutig informiert werden muss
Aus Sicht des vzbv ist Lidl im Zusammenhang mit dem Angebot an die sogenannten vorvertraglichen Informationspflichten gebunden. Dies sei erforderlich, da Lidl die erfassten Daten laut seinen Datenschutzhinweisen nicht ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet. Lidl stehe in der Pflicht, die Nutzer der App vor Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass Rabatte an die Verarbeitung persönlicher Daten geknüpft sind, sie also indirekt damit bezahlen.
Verfahren könnte Auswirkungen auf andere Angebote haben
Bei der Klage der Verbraucherschützer handelt es sich um ein Pilotverfahren. Die Frage, inwieweit Anbieter digitaler Bonusprogramme über den Umgang mit personenbezogenen Daten als Gegenleistung informieren müssen, ist bislang rechtlich nicht ausreichend geklärt.
Die „Lidl Plus“-App wurde Ende 2020 eingeführt und dient zugleich als digitaler Prospekt und Kundenkarte. Darüber hinaus soll die App Lidl-Kunden dazu bringen, das digitale Bezahlsystem „Lidl Pay“ zu verwenden.
Lidl Plus (Kostenlos, App Store) →
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