Bericht: Milliardenstrafe gegen X in der EU – vielfache Verstöße der Plattform
Plattformbetreiber innerhalb der EU müssen auf illegale Inhalte reagieren und Maßnahmen dagegen ergreifen. Beispiele sind Desinformation, Hassrede, Aufrufe zu Gewalt oder Themen wie Holocaust-Leugnung, die nicht als Meinung, sondern als strafbare Äußerungen gelten. Ist man als "VLOP" eingestuft, betreibt also eine "Very Large Online Platform", gelten sogar besondere Vorgaben, proaktiv tätig sei...
