Geheime Absprachen: So betrogen Autohersteller die EU

Die Europäische Kommission hat gegen 15 große Automobilhersteller und den Verband der europäischen Automobilhersteller (ACEA) Geldbußen in Höhe von insgesamt 458 Millionen Euro verhängt. Hintergrund ist ein über 15 Jahre […]

Apr 2, 2025 - 09:03
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Geheime Absprachen: So betrogen Autohersteller die EU
Unfall

Die Europäische Kommission hat gegen 15 große Automobilhersteller und den Verband der europäischen Automobilhersteller (ACEA) Geldbußen in Höhe von insgesamt 458 Millionen Euro verhängt.

Hintergrund ist ein über 15 Jahre andauerndes Kartell im Bereich des Recyclings von sogenannten End-of-Life Vehicles (ELV). Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die nicht mehr genutzt werden können und entsorgt oder verwertet werden müssen. Mercedes-Benz blieb von einer Geldbuße verschont, da das Unternehmen das Kartell im Rahmen einer Kronzeugenregelung aufgedeckt hatte.

Alle beteiligten Unternehmen haben ihre Beteiligung eingeräumt und sich außergerichtlich geeinigt.

Hintergrund des Kartells und Verstöße

Nach den Ermittlungen der Kommission stimmten sich die Hersteller in zwei zentralen Punkten ab. Zum einen verzichteten sie darauf, die Entsorger für die Verwertung der Altfahrzeuge zu bezahlen, da sie das Geschäft als ausreichend profitabel darstellten (Zero-TreatmentCost-Strategie).

Zweitens einigten sie sich darauf, die Verbraucher nicht darüber zu informieren, in welchem Umfang Fahrzeuge recycelt werden und wie viel Recyclingmaterial in Neufahrzeugen verwendet wird. Damit sollte der Druck vermieden werden, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen.

Das Kartell umfasste den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und dauerte von Mai 2002 bis September 2017. Die ACEA spielte eine zentrale Rolle bei der Organisation von Treffen und dem Austausch zwischen den beteiligten Unternehmen. Die britische Wettbewerbsbehörde CMA leitete parallel eigene Ermittlungen gegen die beteiligten Unternehmen ein.

Geldbußen und Kronzeugenregelung

Die Höhe der Geldbußen wurde auf der Grundlage der Anzahl der betroffenen Fahrzeuge, der Schwere des Verstoßes, der geografischen Reichweite und der Dauer der Verstöße berechnet. Neben dem vollständigen Erlass der Geldbuße für Mercedes-Benz erhielten Stellantis, Mitsubishi und Ford einen Strafnachlass, weil sie mit der Kommission zusammengearbeitet hatten.

Darüber hinaus wurde allen beteiligten Unternehmen eine pauschale Ermäßigung von 10 % gewährt, da sie die Verstöße eingeräumt hatten. Die höchste Einzelstrafe wurde mit 127,7 Millionen Euro gegen Volkswagen verhängt. Die ACEA wurde als Vermittler des Kartells ebenfalls mit einer pauschalen Geldbuße von 500.000 Euro belegt.

Die Entscheidung der Kommission gilt als rechtsverbindlicher Beweis für das Vorliegen illegaler Absprachen. Betroffene Unternehmen oder Personen können vor nationalen Gerichten Schadenersatzansprüche geltend machen. Darüber hinaus weist die EU-Kommission darauf hin, dass Verbraucher und Unternehmen über ein eigens entwickeltes Hinweisgeber-Tool anonyme Hinweise auf wettbewerbswidrige Praktiken geben können.


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