Technikprobleme beim Jeep Avenger: Fahrer berichten von Ausfällen
Mehrere Besitzer des Jeep Avenger berichten über schwerwiegende technische Probleme mit ihrem Fahrzeug. Besonders beunruhigend sind Berichte über plötzliche Totalausfälle während der Fahrt. Die Betroffenen schildern, dass sich ihre Fahrzeuge […]


Mehrere Besitzer des Jeep Avenger berichten über schwerwiegende technische Probleme mit ihrem Fahrzeug. Besonders beunruhigend sind Berichte über plötzliche Totalausfälle während der Fahrt.
Die Betroffenen schildern, dass sich ihre Fahrzeuge plötzlich nicht mehr lenken lassen oder ohne Vorwarnung abbremsen. Auch zahlreiche Fehlermeldungen im Cockpit-Display treten immer wieder auf. Die Werkstätten scheinen mit den Problemen überfordert, da die Fehler oft nicht reproduzierbar sind.
Viele betroffene Jeep-Fahrer berichten vor allem in sozialen Netzwerken von ähnlichen Schwierigkeiten. Ein Fahrer berichtet beispielsweise, dass sein Lenkrad während der Fahrt plötzlich blockierte, eine andere Fahrerin musste mehrfach abgeschleppt werden.
Händler und Werkstätten können häufig keine Fehler feststellen, was die Situation für die betroffenen Fahrzeughalter zusätzlich erschwert. Viele Betroffene fühlen sich von Jeep nicht ernst genommen und befürchten, erneut von einem Totalschaden betroffen zu sein.
In Videoform wurde das Thema in der aktuellen Sendung „Marktcheck“ aufgegriffen.
Keine offizielle Stellungnahme von Jeep
Der Jeep Avenger gehört zum Stellantis-Konzern, dem viertgrößten Automobilhersteller der Welt. Stellantis war in der Vergangenheit bereits mit mehreren Rückrufaktionen in die Schlagzeilen geraten, unter anderem wegen Problemen mit dem Bremssystem und Softwarefehlern.
Trotz der sich häufenden Berichte über gefährliche Fehlfunktionen steht eine offizielle Stellungnahme von Jeep noch aus. Auch ein Rückruf des betroffenen Modells scheint bislang nicht geplant zu sein.
Rechtliche Schritte und behördliche Untersuchungen
Einige Fahrzeughalter versuchen, sich rechtlich gegen Jeep zur Wehr zu setzen. So hat ein Betroffener bereits einen Anwalt eingeschaltet, um eine Rückabwicklung des Leasingvertrages zu erreichen. Da die gesetzliche Beweislast nach einem Jahr beim Käufer liegt, gestaltet sich dieser Schritt jedoch kostspielig und aufwendig.
Inzwischen liegen dem Kraftfahrt-Bundesamt bereits Hinweise auf Sicherheitsprobleme vor. Ob dies zu einem verpflichtenden Rückruf führen wird, bleibt abzuwarten.
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