Internet absichtlich langsamer gemacht? Telekom gerät in Erklärungsnot
Ein Bündnis aus Verbraucherschützern geht gemeinsam gegen die Deutsche Telekom vor. Sie werfen dem Konzern vor, den Zugang zu seinem Netz künstlich zu verknappen – auf Kosten der Kunden.

Ein Bündnis aus Verbraucherschützern geht gemeinsam gegen die Deutsche Telekom vor. Sie werfen dem Konzern vor, den Zugang zu seinem Netz künstlich zu verknappen – auf Kosten der Kunden.
Telekom: Massive Vorwürfe wegen Peering-Praxis
Die Telekom bekommt die geballte Kraft von Verbraucherschützern und Zivilgesellschaft zu spüren. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, die österreichische Organisation epicenter.works, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und sogar eine Stanford-Professorin haben gemeinsam Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht.
Die Kritik entzündet sich an den Transit- und Peering-Regeln der Telekom. Sie legen fest, wie der Datenverkehr ins Netz der Telekom und weiter zum Kunden gelangt. Mit fast 70 Millionen Mobilfunk- und über 17 Millionen Festnetzkunden kontrolliere der Konzern weite Teile des deutschen Internetverkehrs und sei deshalb genau zu beobachten, heißt es.
An den Übergängen zum eigenen Netz schaffe die Telekom „künstliche Engpässe“. Dadurch könne das Unternehmen gezielt beeinflussen, welche Anbieter und Dienste für Endkunden reibungslos funktionieren und welche nicht, so der schwere Vorwurf. Bei Kunden könnte sich das mit langsamen Verbindungen bemerkbar machen.
Laut Thomas Lohninger von epicenter.works verlangt die Telekom zudem für Netzanschlüsse Preise, die „um ein x-faches“ über dem marktüblichen Niveau liegen. Die Telekom missbrauche ihre Marktmacht, um sowohl Provider als auch Endkunden zur Kasse zu bitten – ein Vorwurf, der schon länger im Raum steht.
Telekom sieht die Sache ganz anders
Die Telekom weist die Anschuldigungen zurück. Die Vorwürfe seien schlicht „unzutreffend und zeugen von juristischem und technischem Unverständnis“, so ein Sprecher (Quelle: heise online). Man sehe der Prüfung durch die Bundesnetzagentur daher gelassen entgegen.
Zudem hätten die Beschwerdeführer nur wenige Einzelfälle gesammelt, die angesichts der Größe der Telekom als Anbieter wenig aussagekräftig seien. Die Bundesnetzagentur muss nun klären, ob die Praxis der Telekom tatsächlich gegen europäisches Netzneutralitätsrecht verstößt.
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