Klage gegen schnüffelnde Bahn-App: DB Navigator vor Gericht

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wird am 19. Mai über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in der App „DB Navigator“ entschieden werden. Die Datenschutzorganisation Digitalcourage hatte bereits im Oktober 2022 Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht. Auslöser war eine technische Analyse, der zufolge die App persönliche Informationen von Nutzerinnen und Nutzern an zahlreiche externe Dienstleister […] Der Beitrag Klage gegen schnüffelnde Bahn-App: DB Navigator vor Gericht erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Mai 9, 2025 - 14:31
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Klage gegen schnüffelnde Bahn-App: DB Navigator vor Gericht

Vor dem Landgericht Frankfurt am Main wird am 19. Mai über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung in der App „DB Navigator“ entschieden werden. Die Datenschutzorganisation Digitalcourage hatte bereits im Oktober 2022 Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht. Auslöser war eine technische Analyse, der zufolge die App persönliche Informationen von Nutzerinnen und Nutzern an zahlreiche externe Dienstleister überträgt – ohne dass diese dem gezielt widersprechen können.

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Kampagnen-Grafik von Digitalcourage

Auf ifun.de berichteten wir damals über die Vorwürfe, die die Bahn ihrerseits als haltlos bezeichneten.

Eine Untersuchung hatte damals mehrere Verstöße gegen geltende Datenschutzregelungen aufgezeigt. Dabei ging es unter anderem um die EU-Datenschutzgrundverordnung sowie das damals noch gültige Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz.

Nach der Analyse sei der DB Navigator mit zahlreichen Tracking-Mechanismen ausgestattet gewesen, die auch ohne ausdrückliche Zustimmung Daten wie Reiseverbindungen, Mitreisende oder Zeitpunkte der Buchung weitergaben. Auch ein späteres Gutachten der Stiftung Warentest bestätigte laut Angaben der Kläger die umfangreiche Datenübermittlung an Unternehmen wie Google und Adobe.

App-Nutzung faktisch verpflichtend

Ein zentraler Kritikpunkt der Organisation: Viele digitale Bahnangebote seien nur noch über die App nutzbar. Informationen zu Anschlusszügen, zur Wagenreihung oder zum Ticketkauf unterwegs stünden häufig nur dort zur Verfügung. Damit werde die Nutzung der App faktisch verpflichtend – insbesondere für Menschen ohne datenschutzfreundliche Alternativen. Digitalcourage spricht in diesem Zusammenhang von einem sogenannten „Digitalzwang“.

Db Navigator

Zudem kritisieren die Kläger das Verhalten der Bahn im Verfahren. Nach Einreichung der Klage habe der Konzern die Zuständigkeit für den App-Betrieb an ein anderes Tochterunternehmen übertragen, wodurch sich der Prozessbeginn verzögert und der Streitwert erhöht habe. Der beauftragte Rechtsanwalt wertet dies als Versuch, rechtlicher Verantwortung auszuweichen. Gleichzeitig verweist er auf eine zunehmende Rechtsprechung, die Tracking-Techniken in digitalen Angeboten klare Grenzen setze.

Für die Kläger geht es darum, die Geltung datenschutzrechtlicher Grundsätze auch gegenüber öffentlich getragenen Unternehmen durchzusetzen. Die Entscheidung des Gerichts könnte daher über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben.

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