TeleClinic & Co.: Neue Regeln schränken Videosprechstunden ein

Im November haben wir das App-Angebot TeleClinic vorgestellt. Von zuhause aus kann man damit per iPhone einen Videochat mit einem Arzt abhalten. Das Ganze nennt sich „Videosprechstunde“ und ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert. Im besten Fall lässt sich im Rahmen dieser Arztsitzung direkt eine Diagnose erstellen, auf deren Basis man Behandlungsanweisungen oder sogar […] Der Beitrag TeleClinic & Co.: Neue Regeln schränken Videosprechstunden ein erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Apr 14, 2025 - 08:08
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TeleClinic & Co.: Neue Regeln schränken Videosprechstunden ein

Im November haben wir das App-Angebot TeleClinic vorgestellt. Von zuhause aus kann man damit per iPhone einen Videochat mit einem Arzt abhalten. Das Ganze nennt sich „Videosprechstunde“ und ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert. Im besten Fall lässt sich im Rahmen dieser Arztsitzung direkt eine Diagnose erstellen, auf deren Basis man Behandlungsanweisungen oder sogar die passenden Medikamente erhält.

Zwischenzeitlich haben uns zahlreiche Leserzuschriften erreicht, in denen darauf hingewiesen wird, dass sich der Leistungsumfang der App drastisch verschlechtert hat. Nutzer werden abgewiesen und zudem sei die Verfügbarkeit von Terminen deutlich reduziert. Ein ähnliches Bild geben auch die aktuellen Rezensionen der Anwendung im App Store ab.

Augenentzuendung

Anschlussversorgung muss gewährleistet sein

Verantwortlich dürfte hierfür allerdings weniger der Anbieter von „TeleClinic“ sein, sondern auch andere App-Anbieter in diesem Segment sehen sich mit neuen Vorgaben konfrontiert, die zum Teil deutliche Änderungen für ihre Dienstleistungen zur Folge haben. So haben die KBV und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV neue Regeln für den Einsatz der Videosprechstunde aufgestellt, die inzwischen auch greifen.

Hintergrund für die neuen Regelungen ist der gesetzliche Auftrag, die Qualität solcher Videosprechstunden und insbesondere auch die Gewährleistung einer Anschlussversorgung zu regeln. Konkrete Einschränkungen für Angebote wie „TeleClinic“ ergeben sich allem voran aus der Vorgabe, dass diese regional beschränkt sein müssen und die Videoberatungen vorrangig zwischen Ärzten und Patienten vermittelt werden sollen, die sich in räumlicher Nähe zueinander befinden. Dies dürfte die Erklärung dafür sein, dass „TeleClinic“ seine kassenärztlichen Dienstleistungen derzeit auf Bayern beschränkt.

Teleclinic Wohnsitz Bayern

Den Vorgaben der KBV liegt zugrunde, dass die Patienten für den Fall, dass ihrem Versorgungsbedarf in einer Videosprechstunde nicht vollständig begegnet werden kann, eine Anschlussversorgung durch den behandelnden Arzt, beispielsweise in Form eines zeitnahen Präsenztermins erhalten sollen.

Medizinische Kriterien haben Priorität

Zudem wurden ergänzende Regeln im Zusammenhang mit derartigen Angeboten aufgestellt. So muss vor der Durchführung einer Videosprechstunden die medizinische Dringlichkeit der benötigten Behandlung eingeschätzt werden. Ergänzend dazu ist jetzt vorgeschrieben, dass die Videosprechstunde ausschließlich nach medizinischen Kriterien und nicht nach Faktoren wie der Kostenträgerschaft oder nach individuellen Leistungswünschen priorisiert werden.

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