Rabatte gegen Daten: Verbraucherschützer verklagen Lidl
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Discounter Lidl auf Unterlassung verklagt. Hintergrund ist die Lidl-Plus-App, über die Nutzer Rabatte erhalten können. Nach Ansicht des vzbv informiert Lidl jedoch nicht ausreichend […]


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Discounter Lidl auf Unterlassung verklagt. Hintergrund ist die Lidl-Plus-App, über die Nutzer Rabatte erhalten können.
Nach Ansicht des vzbv informiert Lidl jedoch nicht ausreichend darüber, dass diese Rabatte nur im Austausch gegen persönliche Daten gewährt werden. Sowohl in der App als auch in den dazugehörigen Nutzungsbedingungen fehle ein deutlicher Hinweis auf diese Datenverarbeitung.
Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv, erläuterte, dass Lidl mit der Datenverarbeitung über das zur Vertragserfüllung erforderliche Maß hinausgehe. Deshalb sei Lidl verpflichtet, bereits vor Vertragsschluss klar über die Bedingungen des Datenaustauschs zu informieren. Verbraucherinnen und Verbraucher müssten demnach darüber informiert werden, dass ihre personenbezogenen Daten als Gegenleistung für die Rabatte dienen.
Rechtliche Klärung digitaler Geschäftsmodelle
Das Verfahren hat über den konkreten Fall hinaus Bedeutung. Laut vzbv handelt es sich um ein Pilotverfahren, das grundsätzliche Fragen zu den Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen klären soll. Solche Programme setzen häufig die Angabe personenbezogener Daten voraus, ohne dass klar kommuniziert wird, dass diese Daten die eigentliche „Bezahlung“ für die angebotenen Vorteile darstellen.
Bislang ist rechtlich nicht abschließend geklärt, ob und wie Anbieter solcher Apps über den „Preis“ in Form personenbezogener Daten informieren müssen. Das Verfahren könnte daher Einfluss auf die Gestaltung zukünftiger digitaler Geschäftsmodelle im Einzelhandel haben, insbesondere im Umgang mit personalisierten Rabattsystemen.
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