Apple vs EU: 500 Millionen Euro-Geldstrafe muss vorerst nicht gezahlt werden

Erst im April hatten wir darüber berichtet: Apple hat von der EU-Kommission eine Geldstrafe in Höhe von 500 Millionen Euro auferlegt bekommen, da der Konzern gegen das EU-Gesetz des Digital Markets Acts verstoßen habe. Wie die Kommission erklärte, bezieht sich das Bußgeld auf die Anti-Steering-Maßnahmen von Apple im App Store. Danach lag es an Apple […] Der Beitrag Apple vs EU: 500 Millionen Euro-Geldstrafe muss vorerst nicht gezahlt werden erschien zuerst auf appgefahren.de.

Jun 21, 2025 - 20:00
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Apple vs EU: 500 Millionen Euro-Geldstrafe muss vorerst nicht gezahlt werden

Mehrere EU-Flaggen vor dem Europaparlament

Erst im April hatten wir darüber berichtet: Apple hat von der EU-Kommission eine Geldstrafe in Höhe von 500 Millionen Euro auferlegt bekommen, da der Konzern gegen das EU-Gesetz des Digital Markets Acts verstoßen habe. Wie die Kommission erklärte, bezieht sich das Bußgeld auf die Anti-Steering-Maßnahmen von Apple im App Store. Danach lag es an Apple selbst, innerhalb von 60 Tagen Änderungen vorzunehmen, um weiteren Geldbußen von Seiten der EU aus dem Weg zu gehen.

Nach Bekanntgabe der Geldstrafe hatte Apple bereits angekündigt, juristische Schritte einzuleiten. In einem Statement gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erklärte Apple, man werde Berufung einlegen und die Geldstrafe anfechten. Ebenso meldete sich die US-Regierung aus dem Weißen Haus und schaltete sich in die Angelegenheit ein. Man unterstrich, dass man die „wirtschaftliche Erpressung“ amerikanischer Unternehmen nicht tolerieren werde. In der kompletten Erklärung des Weißen Hauses wurde die Entscheidung der EU-Kommission sogar als „regulatorische Todesspirale“ bezeichnet.


Die von der EU-Kommission gesetzte Frist von 60 Tagen endet in der kommenden Woche am 26. Juni 2025. Obwohl der Fristablauf naht, hat die EU-Kommission nun bekanntgegeben, dass man auf zusätzliche Sanktionen verzichten werde. Eine Sprecherin der EU erklärte (via EuroNews), dass man neue Strafgelder nur nach eingehender Prüfung und im direkten Austausch mit dem jeweiligen Unternehmen verhängen würde. Man wolle eine Durchsetzung der Regeln erreichen und keine automatischen Bestrafungen durchsetzen.

Das zuvor auferlegte Bußgeld in Höhe von 500 Millionen Euro bezog sich laut Angaben der EU-Kommission auf die Anti-Steering-Maßnahmen von Apple im App Store. Laut Aussage der EU sei das Strafmaß auf der Grundlage der Schwere und Dauer der Nichteinhaltung der Vorschriften von Seiten Apples beschlossen worden.

Auch Meta muss keine Geldstrafe zahlen

Auch der Zuckerberg-Konzern Meta erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro, das für das eigene „Pay-or-consent-Modell“, das nicht mit EU-Recht vereinbar sei, zur Kasse gebeten werden sollte. Auch hier hat die EU-Kommission nun keine Sanktionen verhängt, da Meta im November 2024 laut EuroNews „eine überarbeitete Version des eigenen personalisierten Werbemodells eingeführt hat, das weniger personenbezogene Daten verwendet. Die Kommission bewertet dieses System derzeit noch und setzt gleichzeitig ihre Gespräche mit dem Unternehmen fort.“

In der damaligen Ankündigung der EU wurde nicht genau angegeben, worin der Verstoß Apples bestehe. Es ist denkbar, dass sich die Strafe auf die Gebührenstruktur im App Store bezieht: Dort erhebt Apple bislang eine über 17-prozentige Provision auf Käufe, die außerhalb des App Stores getätigt werden. Darin könnte ein Widerspruch zum DMA liegen, da diese Optionen „kostenlos“ angeboten werden müssen. Die EU gibt an, dass App-Entwickler „nicht in vollem Umfang von den Vorteilen alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Stores profitieren können“.

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