Neues Gesetz garantiert barrierefreien Zugang zu digitalen Angeboten

Ab Ende Juni müssen mehr Dienstleistungen und Produkte barrierefrei sein. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Apps und Webseiten von Banken und Verkehrsbetrieben. Aber auch Geräte wie Geld- und Fahrscheinautomaten. Ziel […]

Jun 21, 2025 - 18:30
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Neues Gesetz garantiert barrierefreien Zugang zu digitalen Angeboten
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Ab Ende Juni müssen mehr Dienstleistungen und Produkte barrierefrei sein. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Apps und Webseiten von Banken und Verkehrsbetrieben. Aber auch Geräte wie Geld- und Fahrscheinautomaten.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen und physischen Angeboten zu ermöglichen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um und betrifft unter anderem Produkte wie Smartphones, Computer, E-Book-Lesegeräte und Selbstbedienungsterminals sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen und Telekommunikation.

Die Anforderungen umfassen die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens, die Bereitstellung einer EU-Konformitätserklärung, die CE-Kennzeichnung sowie die Bereitstellung von Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen in verständlicher Form. Für Dienstleistungen gelten erhöhte Informationspflichten, wie die Bereitstellung von Informationen in mehr als einem sensorischen Kanal und die Sicherstellung der Auffindbarkeit und Verständlichkeit der Inhalte.

Fristen und Übergangsregelungen

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Für einige Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsfristen: So müssen bestimmte Dienstleistungen beispielsweise erst fünf Jahre später den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen, während für Selbstbedienungsterminals eine Übergangsfrist von 15 Jahren vorgesehen ist. Unternehmen sollten daher frühzeitig mit der Umsetzung der Barrierefreiheit beginnen, um den Anforderungen fristgerecht gerecht zu werden.

Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Verbraucher und qualifizierte Verbände können Verstöße bei den zuständigen Marktüberwachungsbehörden melden und gegebenenfalls Klage einreichen. Unternehmen sind verpflichtet, nicht konforme Produkte vom Markt zu nehmen und die zuständigen Behörden sowie die Lieferkette entsprechend zu informieren.

Viele weitere Informationen und Details zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gibt es online.


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