Arbeitgeber im Netz kritisiert: Bleibt die Bewertung anonym?
Wer seinem Ärger nach einer Kündigung Luft machen will, kann sich auf Bewertungsportalen im Netz anonym über den Ex-Arbeitgeber auslassen. Darf das Unternehmen erfahren, wer hinter der Kritik steckt?

