Elektronische Patientenakte: Zwischen Fortschritt und fehlender Kontrolle

Seit Ende April 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit eingesetzt. Ziel ist es, das Gesundheitswesen digital zu vernetzen und Abläufe effizienter zu gestalten. Immer mehr medizinische Einrichtungen nutzen das System. Parallel dazu mehren sich jedoch kritische Stimmen, die auf Defizite beim Datenschutz und der Kontrolle durch die Versicherten hinweisen. Nutzung der ePA wächst deutlich […] Der Beitrag Elektronische Patientenakte: Zwischen Fortschritt und fehlender Kontrolle erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Mai 29, 2025 - 01:10
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Elektronische Patientenakte: Zwischen Fortschritt und fehlender Kontrolle

Seit Ende April 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit eingesetzt. Ziel ist es, das Gesundheitswesen digital zu vernetzen und Abläufe effizienter zu gestalten. Immer mehr medizinische Einrichtungen nutzen das System. Parallel dazu mehren sich jedoch kritische Stimmen, die auf Defizite beim Datenschutz und der Kontrolle durch die Versicherten hinweisen.

Patientenakte

Nutzung der ePA wächst deutlich

Nach Angaben der gematik, der zentralen Organisation für digitale Anwendungen im Gesundheitswesen, arbeiten inzwischen etwa 46.000 von insgesamt 160.000 Einrichtungen in Deutschland mit der ePA.

An Spitzentagen wird die Plattform von medizinischen Fachkräften für rund sechs Millionen Zugriffe täglich genutzt. Allein in den letzten drei Wochen wurden etwa 50 Millionen elektronische Akten geöffnet. Besonders häufig greifen Praxen auf die integrierte Medikationsliste zu, mit aktuell rund 1,5 Millionen täglichen Abrufen.

Die gematik sieht darin einen deutlichen Fortschritt. Durch die Digitalisierung sollen Abläufe beschleunigt, unnötige Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungen besser abgestimmt werden.

ePA ohne Selbstbestimmung

Kritisch bewertet wird jedoch, dass Versicherte nur begrenzte Möglichkeiten haben, die Sichtbarkeit ihrer Gesundheitsdaten zu steuern. Wie aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht, ist eine selektive Freigabe von Dokumenten für bestimmte Praxen nicht vorgesehen. Versicherte können nur entscheiden, ob ein Dokument grundsätzlich sichtbar ist oder vollständig ausgeblendet wird – und dies für alle Zugriffsberechtigten gleichermaßen.

Frühere Versionen der ePA ermöglichten noch eine differenzierte Freigabe nach Kategorien wie „vertraulich“. Diese Option wurde abgeschafft. Ab Juli 2025 soll es zumindest möglich sein, bestimmten Arztpraxen den Zugang zum digitalen Medikationsprozess zu verweigern. Auch dann bleiben jedoch einzelne Einträge weiterhin vollständig sichtbar, wie netzpolitik.org erläutert.

Beobachter kritisieren, dass diese Regelungen dem Bedürfnis vieler Versicherter nach Selbstbestimmung nicht gerecht werden. Datenschutzbedenken, Sicherheitslücken und intransparente Widerspruchsverfahren belasten das Vertrauen in die ePA – trotz der wachsenden Nutzung durch Praxen und Kliniken.

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