EU-Kommission: Apple muss Entwicklern jetzt mehr Freiheiten einräumen
Wenige Wochen nach dem richterlichen Beschluss in den USA, der Apple untersagt, Provisionen auf externe App-Käufe zu erheben, erhöht nun auch die Europäische Kommission den Druck. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung stellt Brüssel fest, dass Apple mit seinen bisherigen App-Store-Regeln gegen geltendes EU-Digitalrecht verstößt. Besonders beanstandet wird, dass App-Anbieter ihre Nutzer nicht frei über […] Der Beitrag EU-Kommission: Apple muss Entwicklern jetzt mehr Freiheiten einräumen erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Wenige Wochen nach dem richterlichen Beschluss in den USA, der Apple untersagt, Provisionen auf externe App-Käufe zu erheben, erhöht nun auch die Europäische Kommission den Druck. In einer am Montag veröffentlichten Entscheidung stellt Brüssel fest, dass Apple mit seinen bisherigen App-Store-Regeln gegen geltendes EU-Digitalrecht verstößt.
Besonders beanstandet wird, dass App-Anbieter ihre Nutzer nicht frei über alternative Kaufmöglichkeiten informieren dürfen und Apple für externe Vertragsabschlüsse Gebühren verlangt.
Die Europäische Kommission hat offiziell festgestellt, dass Apple den Digital Markets Act (DMA) verstoßen hat. Im Fokus steht dabei der Umgang des Unternehmens mit App-Entwicklern, die ihre Anwendungen über den App Store vertreiben. Demnach behindert Apple die Möglichkeit dieser Anbieter, ihre Angebote unabhängig zu bewerben und Verträge direkt mit Nutzern abzuschließen.
Seit dem 7. März 2024 gelten für sogenannte „Gatekeeper“ wie Apple neue Verpflichtungen. Diese sollen sicherstellen, dass Entwickler ihren Kunden auch außerhalb der Plattformen des Anbieters Kaufoptionen kommunizieren dürfen – etwa durch Links oder Hinweise auf günstigere Angebote. Die EU-Kommission stellt nun fest: Apple erfüllt diese Anforderungen bislang nicht.
Links zu eigenen Shops, keine Gebühren
Kritik gibt es insbesondere an den Bedingungen, die Apple für das sogenannte „Steering“ gesetzt hat – also die gezielte Weiterleitung von Nutzern an eigene Shops der Entwickler. Zwar hat Apple seine Geschäftsbedingungen nach dem Inkrafttreten des DMA angepasst, doch die Änderungen gehen der Kommission nicht weit genug. So dürfen Entwickler etwa nur einen einzigen Link pro App-Variante einsetzen, der zudem ausschließlich auf die eigene Website führen darf. Weiterführende technische Einschränkungen wie vorgeschaltete Warnhinweise oder das Verbot, Nutzerdaten zur besseren Nutzerführung zu verwenden, bleiben bestehen.
Zudem erhebt Apple auf Transaktionen, die über externe Seiten nach einem Link aus der App erfolgen, weiterhin eine Kommission. Diese liegt – abhängig vom Geschäftsmodell – bei bis zu 27 Prozent und soll auch bei späteren Abo-Verlängerungen greifen. Die Kommission sieht darin eine unzulässige Gebühr, da der DMA ausdrücklich vorsieht, dass Entwickler Verträge mit Kunden „kostenfrei“ abschließen dürfen, sobald diese außerhalb des App Stores erfolgen.
Frist zur Nachbesserung
Die Entscheidung der Kommission lässt sich in diesem PDF nachlesen und verpflichtet Apple, den festgestellten Verstoß umgehend zu beheben. Neben der Unterlassungsanordnung sieht der DMA auch Geldstrafen bei fortgesetzter Nichteinhaltung vor. Apple bleibt nun ein begrenztes Zeitfenster, um darzulegen, wie das Unternehmen künftig eine vollständige Umsetzung der Vorgaben sicherstellen will. Die Kommission behält sich weitere Maßnahmen vor, sollte dies nicht zeitnah erfolgen.
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