Finanzminister plant „Mega-Abschreibung“ für Elektrofahrzeuge
Laut einem Bericht des Handelsblatts plant Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) umfangreiche Steuersenkungen für Unternehmen. Mit dabei auch eine „Mega-Abschreibung“ für E-Autos. Bis zum Jahr 2029 sollen steuerliche Entlastungen in Höhe […]


Laut einem Bericht des Handelsblatts plant Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) umfangreiche Steuersenkungen für Unternehmen. Mit dabei auch eine „Mega-Abschreibung“ für E-Autos.
Bis zum Jahr 2029 sollen steuerliche Entlastungen in Höhe von insgesamt 17 Milliarden Euro erreicht werden. Grundlage hierfür ist ein Gesetzentwurf, mit dem Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und Union umgesetzt werden sollen.
Zu den geplanten Maßnahmen zählen ein sogenannter Investitionsbooster, eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer sowie neue Abschreibungsregelungen, insbesondere für Elektrofahrzeuge.
Der Investitionsbooster sieht Sonderabschreibungen für unternehmerische Investitionen in den Jahren 2025 bis 2027 vor. In diesem Zeitraum sollen 30 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Die Regelung soll vom 30. Juni 2025 bis zum 1. Januar 2028 gelten.
Ab Anfang 2028 ist dann eine sukzessive Reduzierung der Körperschaftsteuer vorgesehen. Der Steuersatz soll in fünf Stufen bis 2032 von derzeit 15 auf 10 Prozent gesenkt werden. Zusätzlich sollen Investitionen in Forschung künftig steuerlich stärker berücksichtigt werden.
Sonderregelung für Elektrofahrzeuge würde extreme Abschreibung ermöglichen
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzesvorhabens betrifft Abschreibungen für Elektrofahrzeuge. Für Unternehmen, die im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 E-Autos anschaffen, sind erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten vorgesehen.
Im Jahr der Anschaffung sollen 75 Prozent der Kosten abgeschrieben werden können. In den Folgejahren sind gestaffelte Abschreibungen geplant: zehn Prozent im ersten Jahr, jeweils fünf Prozent in den Jahren zwei und drei, drei Prozent im vierten Jahr und zwei Prozent im fünften Jahr.
Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ sollen steuerliche Anreize geschaffen werden, um die Wirtschaft zu verstärkten Investitionen zu bewegen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Laut Medienberichten liegt der Entwurf mehreren Ressorts zur Stellungnahme vor.
Eine Förderung von Elektroautos für Privatpersonen ist demnach aktuell nicht vorgesehen.
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