Lidl gibt in Rabatt-Streit nach und passt Preise an – nicht nur in der App

Nach Kritik von Verbraucherschützern muss Lidl nun seine Werbeprospekte überarbeiten. Die Preisangaben sollen künftig für jedermann klar und einfach erkennbar sein – und das unabhängig von der Lidl-App.

Apr 9, 2025 - 13:40
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Lidl gibt in Rabatt-Streit nach und passt Preise an – nicht nur in der App

Nach Kritik von Verbraucherschützern muss Lidl nun seine Werbeprospekte überarbeiten. Die Preisangaben sollen künftig für jedermann klar und einfach erkennbar sein – und das unabhängig von der Lidl-App.

Lidl muss App-Rabatte besser kennzeichnen

Lidl hatte auf seinen Prospektseiten mit Rabatten geworben, von denen nicht alle Kunden gleichermaßen profitieren konnten. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ließ sich das nicht gefallen – mit Erfolg. Jetzt muss der Discounter bei Preisangaben deutlich transparenter werden.

Im Mittelpunkt stand ein Stück Fleisch – genauer: marinierte Lammlachse aus dem Kühlregal. Lidl hatte das Produkt in einem Prospekt mit 5,50 Euro beworben. Dieser Preis galt allerdings nur für Kunden mit der Lidl-Plus-App. Für alle anderen war der Normalpreis nicht deutlich angegeben, auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis fehlte oder war nur auf den App-Preis berechnet.

Die Verbraucherschützer sahen darin einen klaren Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, schließlich müssen Preise für jedermann auf einen Blick und ohne Umwege verständlich sein. Lidl wollte das zunächst nicht einsehen und reagierte nicht auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale.

Kurz bevor der Fall vor dem Landgericht Heilbronn verhandelt werden sollte, einigten sich die Parteien nun auf einen Vergleich: Lidl verpflichtet sich, künftig in seinen gedruckten Prospekten bei allen Produkten sowohl den Gesamtpreis als auch den Grundpreis deutlich anzugeben – und zwar nicht nur für App-Nutzer.Link

Rabatte: Aldi Süd unterliegt vor Gericht

Nicht nur Lidl, sondern auch Aldi Süd ist wegen seiner Rabattwerbung ins Visier der Verbraucherschützer geraten. Der Discounter darf nicht mehr einfach mit durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlungen werben, ohne transparent zu machen, wie niedrig der Preis tatsächlich war.

Künftig muss Aldi Süd bei Rabatten den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Die seit 2022 geltende Preisangabenverordnung greift also auch hier – und schützt Kunden besser vor Scheinangeboten.

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