Schlappe für Aldi: So kann es bei Rabatten nicht weitergehen

Aldi Süd muss sich geschlagen geben: Wenn der Discounter mit Sonderangeboten wirbt, muss er künftig auch den günstigsten Preis der letzten 30 Tage nennen. Das hat jetzt das Landgericht Düsseldorf entschieden – und damit ein deutliches Signal für mehr Klarheit im Preis-Dschungel gesetzt.

Apr 8, 2025 - 18:01
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Schlappe für Aldi: So kann es bei Rabatten nicht weitergehen

Aldi Süd muss sich geschlagen geben: Wenn der Discounter mit Sonderangeboten wirbt, muss er künftig auch den günstigsten Preis der letzten 30 Tage nennen. Das hat jetzt das Landgericht Düsseldorf entschieden – und damit ein deutliches Signal für mehr Klarheit im Preis-Dschungel gesetzt.

Aldi Süd: Gericht kippt Rabatt-Werbung

Wenn der Preis sinkt, dann handelt es sich um einen Rabatt. Oder etwa doch nicht? Ganz so einfach ist es leider nicht, wie Aldi Süd jetzt feststellen musste. Der Discounter muss künftig bei der Werbung für reduzierte Produkte den 30-Tage-Tiefstpreis angeben.

Es reicht nicht aus, eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) durchzustreichen und daneben eine prozentuale Ersparnis anzugeben. Mit dieser Auffassung hat sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor Gericht gegen Aldi Süd durchgesetzt.

Konkret hatte der Discounter in seinen Prospekten zum Beispiel bei Chips mit hohen Rabatten geworben, ohne transparent zu machen, ob es sich tatsächlich um eine Ersparnis handelt – oder ob der Preis kurz zuvor erhöht wurde (Quelle: Lebensmittel Zeitung).

Genau solche Preistricksereien soll die seit 2022 geltende Preisangabenverordnung verhindern. Diese schreibt vor, dass Händler bei Rabatten immer auch den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben müssen. So sollen Verbraucher besser einschätzen können, ob der vermeintliche Rabatt tatsächlich ein echter Vorteil ist.

Aldi Süd hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die UVP reiche als Vergleichsgröße aus. Das Düsseldorfer Gericht sah das anders. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, aber das Signal ist klar: Verbraucher dürfen nicht länger durch irreführende Preisauszeichnungen getäuscht werden.Link

Was das Urteil für Aldi Süd-Kunden bedeutet

Wer bei Aldi Süd einkauft, kann künftig auf mehr Preisklarheit hoffen, zumindest bei Sonderangeboten. Durch die Pflicht zur Angabe des 30-Tage-Tiefstpreises lässt sich besser erkennen, ob ein Produkt tatsächlich günstiger ist oder ob der Rabatt nur auf dem Papier existiert.

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