Wann du eine Spardosen-GmbH brauchst – und wann nicht

Die vermögensverwaltende GmbH ist kein Konstrukt nur für Superreiche. Auch Inhaber kleiner Unternehmen können im GmbH-Mantel Geld anlegen, um Steuern zu sparen. Das solltest du vorher wissen. The post Wann du eine Spardosen-GmbH brauchst – und wann nicht appeared first on impulse.

Jun 5, 2025 - 14:20
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Wann du eine Spardosen-GmbH brauchst – und wann nicht
Lange Zeit nutzte Patrick Weber für seine Aktienkäufe und -verkäufe ein ganz normales Depot. Allerdings ärgerte er sich regelmäßig über die 25 Prozent Kapitalertragsteuer, die ihm vom Börsengewinn abgezogen wurden. „Ich bin auch in der Kirche, und so waren am Ende immer rund 28 Prozent weniger auf dem Konto“, berichtet der Anleger. Weber hat als Investmentbanker über zehn Jahre in London für namhafte Banken gearbeitet. Heute verwaltet er nur noch sein privates Vermögen. Dafür las er sich in Steuerthemen ein und holte sich Rat bei Steuerberatern. Schließlich ging er einen Schritt, der unter ambitionierten Privatanlegern ein regelrechtes Hype-Thema ist: Weber bündelte seine Börsengeschäfte unter dem Dach einer GmbH. Spardosen-GmbH wird das Vehikel auch genannt. Es soll dazu dienen, die Steuervorteile einer GmbH auf das private Vermögen zu übertragen. In Online-Foren, Blogs und Youtube-Videos wird das Steuersparmodell heiß diskutiert. Und Weber ist mittendrin. Als „großer Freund der Spardosen-GmbH“, wie sich der 46-jährige Privatanleger bezeichnet, erhielt er aus dem Bekanntenkreis immer mehr Anfragen dazu. Also entwickelte der Betriebswirt einen Onlinekurs über die Spardosen-GmbH, den er in den sozialen Netzwerken vermarktet. Doch was ist dran am Hype? Wie viel Steuer lässt sich mit dem Konstrukt tatsächlich sparen? Unter welchen Bedingungen und für welche Vermögensarten funktioniert die Anlage im GmbH-Mantel? Antworten auf die wichtigsten Fragen: Was ist eine Spardosen-GmbH? Hinter dem Etikett Spardosen-GmbH verbirgt sich nichts anderes als eine vermögensverwaltende GmbH. „Der Begriff Spardosen-GmbH verwirrt da nur“, sagt Rechtsanwalt Udo Schwerdt, der mit der gleichnamigen Kanzlei in München Inhaberinnen und Inhaber berät, die ihre Firmenstruktur steueroptimiert gestalten wollen. „Der Ausdruck Spardose impliziert, man würde in einer GmbH Geld ansparen, aber das ist tatsächlich meist wenig sinnvoll.“ Worum geht es also? Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Gesellschaft, die kein operatives Geschäft betreibt. Sie stellt also nichts her, bietet keine Dienstleistung an und hat in der Regel keine Angestellten. Juristisch unterscheidet sie nichts von einer normalen GmbH, nur, dass bei ihr als Geschäftszweck die Verwaltung von Vermögen angegeben ist. Die vermögensverwaltende GmbH dient als Vehikel, um Steuervorteile zu nutzen, die Privatpersonen nicht genießen. In der Praxis existiert sie vor allem in drei Varianten, die auch kombiniert werden können: Die Holding: Sie verwaltet Beteiligungen an anderen Firmen. Die Immobilien-GmbH: Sie verwaltet Immobilienbesitz. Die Trading-GmbH: Sie verwaltet Investments in Wertpapiere. Was sind nun die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten? Was bringt eine GmbH für Immobilien? Die Immobilien-GmbH bietet ein großes Steuerprivileg: Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG, die ausschließlich Immobilienbesitz verwalten, sind von der Gewerbesteuer befreit, sie zahlen nur Körperschaftsteuer. Statt der sonst in einer GmbH üblichen rund 30 Prozent Steuern, fallen auf die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung also lediglich 15 Prozent Steuern an. Verglichen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, der in der Spitze bei 42 oder sogar 45 Prozent liegen kann, ist der Spareffekt sogar noch größer. Bei Mieteinnahmen im GmbH-Mantel stehen dem Fiskus also um bis zu 30 Prozentpunkte geringere Steuern zu als bei Gebäuden im Privatbesitz. „Wer bereits den Spitzensteuersatz zahlt, für den macht es null Sinn, eine ertragreiche Immobilie privat anzuschaffen“, sagt Jurist Schwerd. Ist eine Immobilie kreditfinanziert, hilft die Steuerersparnis obendrein, den Kredit schneller zu tilgen. Die GmbH-Lösung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Immobilie langfristig gehalten werden soll. Im Privatbesitz können Grundstücke und Häuser nach zehn Jahren steuerfrei weiterverkauft werden. Besitzt dagegen eine Firma die Immobilien, wird der Veräußerungs­gewinn immer besteuert. Auch ergibt es nur in Ausnahmefällen Sinn, Objekte, die sich bereits im Privateigentum befinden, in eine Immobilien-GmbH einzubringen. „Dann wird immer noch einmal Grund­erwerbsteuer fällig“, erläutert Schwerd. Brauche ich eine Holding? Eine Holding ist eine vermögensverwaltende GmbH, die Anteile an einem operativen Unternehmen hält. Sie entsteht, wenn Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Gesellschafteranteile auf die vermögensverwaltende GmbH übertragen. Sie sind dann an ihrer Firma nur noch indirekt über die Holding beteiligt. Das hat vor allem zwei Vorteile: Im Vergleich zu einer privaten Entnahme fallen fast keine Steuern an, wenn Geld innerhalb der Holding übertragen wird. So können Eigentümer Geld vom operativen Unternehmen in die Holding-GmbH verschieben, um es dort zum Beispiel für den Vermögensaufbau zu nutzen. Außerdem haftet das Kapital auf der Holding-Ebene nicht mehr für die Geschäfte der operativen Firma. Den Steuerspareffekt des Konstrukts erklärt Thomas Kuth, Steuerberater und Geschäftsführer der FRTG Steuerberatungsgesellschaft in Essen. Der sei am größten, wenn die vermögensverwaltende GmbH Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält. Und das liegt am sogenannten Schachtelprivileg, das innerhalb einer Holdingstruktur gilt. Konkret heißt das: Während Gesellschafter auf Gewinnausschüttungen hohe Steuern zahlen, sind die Ausschüttungen für die Holding laut Körperschaftsteuergesetz zu 95 Prozent steuerfrei. Die übrigen 5 Prozent werden mit circa 30 Prozent versteuert – unterm Strich ergibt sich somit eine Steuerlast von gerade einmal um die 1,5 Prozent. Gleiches gilt für Veräußerungsgewinne beim Verkauf von Anteilen. „Wenn man regelmäßig größere Summen aus der Firma ziehen kann, sollte man definitiv über eine Holding nachdenken“, rät Kuth. Das gelte insbesondere, wenn das Geld nicht unmittelbar für den privaten Konsum benötigt werde, sondern für die Altersvorsorge gedacht sei. Besonders groß sei der Hebel, wenn Inhaber ihr operatives Unternehmen verkaufen: Die Erlöse aus dem Firmenverkauf könnten dann nahezu unversteuert in der Holding verbleiben und dort reinvestiert werden. Mehr zum Thema Holding gründen So sparen Sie mit einer Holding Steuern – im Betrieb und beim Firmenverkauf Was kann die Trading-GmbH? Die dritte Variante der vermögensverwaltenden GmbH ist eine Trading-GmbH für den Handel mit Aktien. Auch sie bietet einen entscheidenden Steuervorteil: Im Privatbesitz unterliegen Kapitaleinkünfte der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent. In der Trading-GmbH gilt dagegen wie schon in der Holding das Schachtelprivileg – auch dann, wenn die Beteiligungen in Form von Aktien gehalten werden. Konkret bedeutet das: Auf Spekulationsgewinne aus Veräußerungen von Aktien fallen nur circa 1,5 Prozent Steuern an. Die übrigen 98,5 Prozent der Kapitalerträge stehen weiter für den Vermögensaufbau zur Verfügung und können sofort reinvestiert werden. Dieses Prinzip macht sich der Privatinvestor Patrick Weber zunutze, wenn er seine Aktien­geschäfte im GmbH-Mantel tätigt. Zwar muss er die Börsengewinne später versteuern, wenn er sie aus der GmbH entnimmt. Doch bis dahin profitiert Weber durch die aufgeschobene Steuer zusätzlich vom Zinseszinseffekt. „Mein Ziel ist es ohnehin, das Geld in der GmbH zu lassen und diese an meine Kinder weiterzureichen“, sagt er. Das Schachtelprivileg in der Trading-GmbH gilt allerdings nur für Gewinne aus dem Verkauf von Aktien. Bei Erträgen aus Fonds, Anleihen oder Derivaten fallen die steuerlichen Vorteile deutlich geringer aus. Wann lohnt sich die vermögensverwaltende GmbH? Eine vermögensverwaltende GmbH lohnt sich immer dann, wenn der Steuerspareffekt die laufenden Kosten übersteigt. Wer aus seiner Immobilie jährliche Gewinne von 12.000 Euro generiert und darauf 42 Prozent Steuern zahlt, kann mit der GmbH 3240 Euro sparen, da hier nur 15 Prozent Körperschaftsteuer anfallen. Die Ersparnis entspricht in etwa den jährlichen Kosten einer Spardosen-GmbH. Damit sich das Vehikel für den Handel mit Aktien lohnt, sollte der Spareffekt noch einmal größer sein. Denn eine Vergünstigung, die Privatleute haben, entfällt bei der GmbH: der Sparerpauschbetrag. Anleger dürfen von ihren Kapitaleinkünften bis zu 1000 Euro steuerfrei behalten, Ehepaare 2000 Euro. Dieser Betrag muss bei den laufenden GmbH-Kosten aufgeschlagen werden. Rechtsanwalt Udo Schwerd rät daher dazu, bei der vermögensverwaltenden GmbH auf die Kosten zu achten: „Man sollte sich einen Steuerberater suchen, der nicht zu viel für den Jahresabschluss verlangt.“ Weber kann das bestätigen: „Wenn man die Buchhaltung an einen Steuerberater delegiert, liegen die Strukturkosten einer GmbH bei 3000 bis 4000 Euro im Jahr.“ Damit lohne sich das Steuersparmodell nur für größere Beträge ab einem Kapitalstock von circa 150.000 Euro. Wie viel Arbeit macht die Verwaltung der GmbH? Doch diese Rechnung verändert sich völlig, wenn die Kosten für den Steuerberater entfallen. Patrick Weber erstellt die nötigen Unterlagen seiner vermögensverwaltenden GmbH selbst. Dafür muss er einmal im Jahr eine Steuererklärung machen und den Jahresabschluss im E-Register hinterlegen. „So komme ich im Jahr auf Kosten von gerade einmal 350 Euro.“ Das sei nur ein Zehntel der ursprünglichen Kosten und damit lohne sich eine Spardosen-GmbH auch schon für sehr viel kleinere Beträge. Auch der Arbeitsaufwand sei überschaubar, wenn man erst mal wisse, wie es geht: „Mittlerweile schaffe ich Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärung an weniger als einem Tag“, berichtet der Anleger. Aufwand entsteht jedoch an anderer Stelle: Weil das Schachtelprivileg nur für Aktien gilt, sei eine Spardosen-GmbH nichts für Leute, die sich nicht weiter mit ihrer Anlagestrategie befassen wollen, so Weber. Lediglich in einen Weltindex investieren und laufen lassen – so einfach sei die Geldanlage im GmbH-Mantel nicht. „Man braucht etwas Spaß am Investieren und genug Sachverstand, um sich selbst ein Portfolio zusammenzustellen.“ Wie komme ich wieder an mein Geld? Die vermögensverwaltende GmbH mit Eigenkapital aus dem Privatvermögen auszustatten, hält Steuerberater Thomas Kuth für „kein sinnvolles Szenario“. Der Grund: Wer später dieses Geld aus der GmbH entnimmt, muss es voll versteuern. Doch dafür gibt es eine clevere Lösung: das Gesellschafterdarlehen. Der Anleger oder die Anlegerin leiht der GmbH einen bestimmten Betrag. Diese Summe zahlt die Spardosen-GmbH später zurück. Steuern fallen darauf nicht an. So macht es auch Patrick Weber. Das Geld, das er über die GmbH investiert, hat er der Gesellschaft nur geliehen. Lediglich entnommene Anlagegewinne unterliegen bei diesem ­Modell der regulären Besteuerung. „Natürlich muss ich das Geld versteuern, wenn ich es aus der GmbH heraushole“, sagt Anwalt Schwerd. Aber auch hier gebe es viele Gestaltungsmöglichkeiten, die Steuer zu senken. „In der Realität zahlt am Ende niemand die vollen 25 Prozent Kapitalertragsteuer.“ Ein Beispiel: Schwerd berichtet von einem Mandanten, der eine Wohnung geerbt hatte und diese für 300.000 Euro an seine vermögensverwaltende GmbH verkauft hat. Durch das Geschäft hat der Mandant nun eine Immobilie mehr im Firmenbesitz. Gleichzeitig hat er den Kaufpreis der Wohnung aus seiner GmbH herausgeholt – ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Denn der Verkauf einer Eigentumswohnung aus dem privaten Bestand ist – nach einer Frist von zehn Jahren – steuerfrei. Welche Risiken gibt es? Eine vermögensverwaltende GmbH sollte eine Brandmauer zwischen dem Unternehmen und dem Vermögen des Unternehmers errichten. Das gelingt nur, wenn Investitionen in Immobilien und Wertpapiere nicht mit dem operativen Geschäft vermischt werden oder unter dem Dach der eigentlichen Firma stattfinden, warnt Steuerberater Kuth. „Sonst besteht immer die Gefahr, dass sie mit dem Haftungs- und Insolvenzrisiko infiziert werden.“ Das Haftungsrisiko existiert jedoch auch, wenn Unternehmer und Unternehmerinnen zum Beispiel für Bankkredite oder Verträge mit ihrem Privatvermögen haften. Dazu zählen dann auch die Anteile an einer Holding, Immobilien- oder Trading-GmbH. Außerdem sollten Inhaber darauf achten, dass sie mit ihrer vermögensverwaltenden GmbH nicht unbeabsichtigt eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, da sonst die Befreiung von der Gewerbesteuer entfällt. „Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Betriebsvermögen, wie Maschinen, an die operative GmbH vermietet wird“, sagt Kuth. Eine Einstufung als Gewerbe droht auch bei Vermietung von möblierten Wohnungen. Schlimmstenfalls zieht das hohe Steuernachzahlungen nach sich. Was solltest du jetzt tun? Bevor Unternehmerinnen und Unternehmer über eine vermögensverwaltende GmbH nachdenken, sollten sie zunächst die passende Rechtsform für ihr Kerngeschäft finden. „Die meisten meiner Mandanten sind in der persönlichen Haftung gefangen, die sie nachts nicht schlafen lässt“, berichtet Rechtsanwalt Udo Schwerd. In solchen Fällen gelte es zunächst, die Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln – etwa in eine GmbH, um die Haftung zu begrenzen. Im nächsten Schritt können Inhaber dann darüber nachdenken, eine Holding zu gründen. Ob sich das lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab: „Eine generelle Empfehlung für eine vermögensverwaltende GmbH kann man nicht geben“, sagt ­Thomas Kuth. Eine Holding sei nur sinnvoll, wenn das operative Geschäft laufend hohe Erträge abwirft. Eigentümer können dann das Schachtelprivileg nutzen, um Steuern zu sparen und das Geld aus der Haftung zu bekommen. Auch Immobilien müssen genügend Erträge abwerfen, damit sich der unternehmerische Überbau rechnet. Für eine einzelne vermietete Wohnung lohne sich eine Immobilien-GmbH in der Regel noch nicht, so Udo Schwerd. „Anders liegen die Dinge, wenn diese Wohnung der Grundstock für weitere Investments sein soll.“ Dann sei es durchaus sinnvoll, dies von Beginn an im GmbH-Mantel zu tun. „Die Trading-GmbH ist nicht so verbreitet wie die beiden anderen Typen“, erläutert Schwerd. Sie würde sich eigentlich nur für Inhaber lohnen, die aktiv Wertpapiere kaufen und verkaufen wollen. Für die ganz normale Altersvorsorge brauche es keine Trading-GmbH. „Das würde ich Unternehmern nicht aktiv empfehlen.“ Eine GmbH als Anlagevehikel zu nutzen, sei eher etwas für Menschen, die einen Großteil ihres Einkommens aus Börsengeschäften erzielen oder Trading als zeitintensives Hobby haben. „Wer die Zeit braucht, um ein operatives Unternehmen zu führen, läuft nur Gefahr, sich zu verzetteln.“  

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