Gesetzesänderungen für Unternehmen, Mitarbeitende und Privatleute
Barrierefreiheit wird zur Pflicht
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es soll dafür sorgen, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind. Das bedeutet: Unternehmen müssen gewährleisten, dass ihre Produkte und Angebote für Menschen mit Behinderungen leicht auffindbar, erreichbar und nutzbar sind – und das ohne fremde Hilfe. Damit wird die Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Diese Produkte sind vom BFSG betroffen:
Computer und Betriebssysteme
Geräte wie Fernseher und Spielekonsolen
Geräte wie Handys, Tablets und Modems
E-Book-Reader
Selbstbedienungsterminals, wie zum Beispiel Geldautomaten und Fahrkartenautomaten
Diese Dienstleistungen sind vom BFSG betroffen:
Telekommunikationsdienste
Angebote von Personenbeförderungsdiensten (wie etwa Webseiten oder Ticketdienste)
Bankdienstleistungen
E-Books und Software
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr
Das Gesetz betrifft auch alle Online-Shops, die sich an Endverbraucher richten. Denn sie zählen zu den im Gesetz definierten „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“.
Wichtig zu wissen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nicht nur für Anbieter der genannten Produkte oder Dienstleistungen. Sondern auch für Unternehmen, die lediglich ein Kontaktformular oder einen Chatbot auf ihrer Webseite haben. „Die Barrierefreiheit muss dann für die gesamte Webpage hergestellt werden – und nicht nur für die Seite mit der Terminbuchung oder für den Online-Shop“, sagt Thomas Klindt, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Noerr in München.
Ausnahme: Für Kleinstunternehmen (mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro) gilt die Pflicht zur Barrierefreiheit nicht. Für sie soll es eigene Leitlinien geben.
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Mutterschutz auch bei frühen Fehlgeburten
Einen Mutterschutz gibt es ab Juni 2025 auch für Frauen, die in einer frühen Schwangerschaftsphase ihr Kind verlieren. Bislang steht Frauen erst nach einer Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche eine Schutzzeit zu.
Die Dauer des Mutterschutzes richtet sich nach dem Zeitpunkt der Fehlgeburt:
ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zu 2 Wochen
ab der 17. Schwangerschaftswoche bis zu 6 Wochen
ab der 20. Schwangerschaftswoche bis zu 8 Wochen
Das bedeutet: Frauen müssen in so einem Fall nicht arbeiten – es sei denn, sie möchten das ausdrücklich.
Neue EU-Regeln für Handys und Tablets
Die Lebensdauer von Mobilgeräten soll verlängert werden. Daher gelten künftig neue Regeln für Smartphones und Tablets, die ab dem 20. Juni 2025 auf den Markt kommen. Das sind die wichtigsten neuen Anforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung:
Akkus müssen mindestens 800 Mal geladen werden können und dabei mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität behalten
Hersteller müssen Ersatzteile innerhalb von 5-10 Arbeitstagen zur Verfügung stellen; außerdem müssen die Ersatzteile bis zu sieben Jahre nach Verkaufsende verfügbar sein
System-Updates müssen mindestens 5 Jahre nach Verkaufsende verfügbar sein
Geräte sollen besser vor Stürzen, Kratzern, Staub und Wasser geschützt werden
Reparaturbetriebe sollen einen einfacheren Zugang zu benötigter Software oder Firmware bekommen
Telefone und Tablets, die ab dem 20. Juni 2025 in der EU auf den Markt gebracht werden, müssen außerdem mit einem Energielabel versehen werden. Dieses muss folgende Informationen enthalten:
die Energieeffizienzklasse (auf einer Skala von A bis G)
wie lange der Akku pro Ladung hält in Stunden und Minuten
Informationen über die Sturzempfindlichkeit (Skala A bis E)
wie gut es reparierbar ist (Skala A bis E)
Lebensdauer des Akkus (in Ladezyklen)
eine Einordnung, wie widerstandsfähig das Gerät gegen Wasser und Staub ist
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